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   VG Köln, 15.06.2007 - 11 K 573/07   

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Airdata AG darf Funkfrequenzen behalten

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    Airdata AG darf Funkfrequenzen behalten




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Wird zitiert von ... (4)  

  • VG Köln, 29.11.2007 - 11 L 1214/07  
    Durch die Urteile der Kammer vom 15. Juni 2007 - 11 K 572/07 und 11 K 573/07 - wurde die Antragsgegnerin verpflichtet, die streitigen Frequenzuteilungen um den Zeitraum vom 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2016 zu verlängern.

    Es sei anzunehmen, dass bis dahin die Verfahren 11 K 572/07 und 11 K 573/07 rechtskräftig entschieden seien und zumindest das Hauptsacheverfahren 11 K 3336/07 in erster Instanz entschieden sein werde.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten, der Akten der Verfahren 11 K 336/07, 11 K 572/07, 11 K 573/07 und 11 L 1880/06 sowie der zu diesen Verfahren beigezogenen Verwaltungsakten verwiesen.

    Die Rechtswidrigkeit der angefochtenen Verfügung ergibt sich zunächst nicht schon aus den stattgebenden Urteilen der Kammer vom 15. Juni 2007 in den Verfahren 11 K 572/07 und 11 K 573/07.

    In den Verfahren 11 K 572/07 und 11 K 573/07 ging es um den Verlängerungsanspruch als solchen, der der Antragstellerin nach Ansicht der Kammer zusteht.

    Bis zur rechtskräftigen Entscheidung in den Verfahren 11 K 572/07 und 11 K 573/07 ist eine Weiternutzung der Frequenz über den 31. Dezember 2007 hinaus durch den Vergleich im Verfahren 11 L 1880/06 möglich.

    Die Unsicherheit über Ausgang der Verfahrens 11 K 572/07 und 11 K 573/07 stellt zwar einen erheblichen Nachteil für die Antragstellerin dar.

  • VG Köln, 03.12.2008 - 21 K 3363/07  
    Nachdem die Klägerin gegen die Ablehnung der von ihr begehrten Verlängerung der ihr im Jahre 1999 zugeteilten Frequenzen Klage (11 K 572/07 und 11 K 573/07) erhoben und um Eilrechtsschutz (11 L 1880/06) nachgesucht hatte, verpflichtete sich die Beklagte im Verfahren 11 L 1880/06 durch Vergleich vom 2. März 2007, die Nutzung der streitigen Frequenzen über den 31. Dezember 2007 hinaus bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung im jeweiligen Hauptsacheverfahren zu dulden, längstens bis zur Aufnahme der Nutzung durch einen anderen Zuteilungsinhaber.

    Durch die Urteile des VG Köln vom 15. Juni 2007 - 11 K 572/07 und 11 K 573/07 - wurde die Beklagte verpflichtet, die streitigen Frequenzzuteilungen um den Zeitraum vom 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2016 zu verlängern.

    Durch die Urteile des VG Köln vom 15. Juni 2007 - 11 K 572/07 und 11 K 573/07 - wurde die Beklagte daraufhin verpflichtet, die streitigen Frequenzzuteilungen um den Zeitraum vom 01. Januar 2008 bis 31. Dezember 2016 zu verlängern, wobei in den Entscheidungsgründen im Wesentlichen ausgeführt wird, dass es sich bei der Festlegung des Endes der Frequenzzuteilung auf den 31. Dezember 2007 nicht um eine Befristung gehandelt, sondern diesem Endzeitpunkt eine Bedingung zugrunde gelegen habe, die nicht eingetreten sei.

  • VG Köln, 17.03.2010 - 21 K 6772/09  

    Klagen gegen Frequenzversteigerung abgewiesen

    Hiergegen erhob die Klägerin nach erfolgloser Durchführung eines Vorverfahrens zwei Verpflichtungsklagen beim VG Köln - 11 K 572/07 und 11 K 573/07 -.

    Durch die Urteile der 11. Kammer des VG Köln vom 15. Juni 2007 - 11 K 572/07 und 11 K 573/07 - wurde die Beklagte verpflichtet, die streitigen Frequenzzuteilungen um den Zeitraum vom 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2016 zu verlängern.

  • VG Köln, 15.06.2007 - 11 K 572/07  

    Airdata AG darf Funkfrequenzen behalten

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten, der Akten der Verfahren 11 K 573/07 und 11 L 1880/06 sowie der zu all diesen Verfahren beigezogenen Verwaltungsakten verwiesen.
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