Rechtsprechung
| VG Köln, 17.03.2010 - 21 K 7769/09; 21 K 7671/09; 21 K 6772/09; 21 K 7172/09; 21 K 7173/09; 21 K 8150/09 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Neue Mobilfunkfrequenzen
- wkdis.de (Pressemitteilung)
Klagen gegen Frequenzversteigerung abgewiesen
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Klagen gegen Frequenzversteigerung abgewiesen
Verfahrensgang
- VG Köln, 17.03.2010 - 21 K 7769/09; 21 K 7671/09; 21 K 6772/09; 21 K 7172/09; 21 K 7173/09; 21 K 8150/09
- BVerwG, 23.03.2011 - 6 C 6.10
Wird zitiert von ... (6)
- VG Köln, 07.12.2011 - 21 K 8195/09 Die in Anwendung des der verfahrensleitenden Behörde nach § 10 VwVfG eröffneten Ermessens gegebene Möglichkeit, im Interesse der Einfachheit, Zweckmäßigkeit und Zügigkeit unterschiedliche Verfahren in ihrem Zuständigkeitsbereich zu bündeln - vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2005 - 10 C 6.04 - DVBl. 2006, 842 - dient ausschließlich dem öffentlichen Interesse an effizienten Verwaltungsverfahren und nicht den Interessen der an den Verwaltungsverfahren Beteiligten oder Dritter, vgl. VG Köln, Urteil vom 17. März 2010 - 21 K 7769/09 -, S. 20 des Urteilsumdrucks.
- VG Köln, 14.09.2011 - 21 K 8149/09 Die in Anwendung des der verfahrensleitenden Behörde nach § 10 VwVfG eröffneten Ermessens gegebene Möglichkeit, im Interesse der Einfachheit, Zweckmäßigkeit und Zügigkeit unterschiedliche Verfahren in ihrem Zuständigkeitsbereich zu bündeln - vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2005 - 10 C 6.04 - DVBl. 2006, 842 - dient ausschließlich dem öffentlichen Interesse an effizienten Verwaltungsverfahren und nicht den Interessen der an den Verwaltungsverfahren Beteiligten oder Dritter, vgl. VG Köln, Urteil vom 17. März 2010 - 21 K 7769/09 -, S. 20 des Urteilsumdrucks.
- VG Köln, 09.02.2011 - 21 K 8146/09 Die in Anwendung des der verfahrensleitenden Behörde nach § 10 VwVfG eröffneten Ermessens gegebene Möglichkeit, im Interesse der Einfachheit, Zweckmäßigkeit und Zügigkeit unterschiedliche Verfahren in ihrem Zuständigkeitsbereich zu bündeln - vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2005 - 10 C 6.04 - DVBl. 2006, 842 - dient ausschließlich dem öffentlichen Interesse an effizienten Verwaltungsverfahren und nicht den Interessen der an den Verwaltungsverfahren Beteiligten oder Dritter vgl. VG Köln, Urteil vom 17. März 2010 - 21 K 7769/09 -, S. 20 des Urteilsumdrucks.
- VG Köln, 07.12.2011 - 21 K 8194/09 Die in Anwendung des der verfahrensleitenden Behörde nach § 10 VwVfG eröffneten Ermessens gegebene Möglichkeit, im Interesse der Einfachheit, Zweckmäßigkeit und Zügigkeit unterschiedliche Verfahren in ihrem Zuständigkeitsbereich zu bündeln - vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2005 - 10 C 6.04 -, DVBl. 2006, 842 - dient ausschließlich dem öffentlichen Interesse an effizienten Verwaltungsverfahren und nicht den Interessen der an den Verwaltungsverfahren Beteiligten oder Dritter, vgl. VG Köln, Urteil vom 17. März 2010 - 21 K 7769/09 -, S. 20 des Urteilsumdrucks.
- VG Köln, 09.02.2011 - 21 K 8147/09 Die in Anwendung des der verfahrensleitenden Behörde nach § 10 VwVfG eröffneten Ermessens gegebene Möglichkeit, im Interesse der Einfachheit, Zweckmäßigkeit und Zügigkeit unterschiedliche Verfahren in ihrem Zuständigkeitsbereich zu bündeln - vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2005 - 10 C 6.04 - DVBl. 2006, 842 - dient ausschließlich dem öffentlichen Interesse an effizienten Verwaltungsverfahren und nicht den Interessen der an den Verwaltungsverfahren Beteiligten oder Dritter vgl. VG Köln, Urteil vom 17. März 2010 - 21 K 7769/09 -, S. 20 des Urteilsumdrucks.
- VG Köln, 09.02.2011 - 21 K 8148/09 Die in Anwendung des der verfahrensleitenden Behörde nach § 10 VwVfG eröffneten Ermessens gegebene Möglichkeit, im Interesse der Einfachheit, Zweckmäßigkeit und Zügigkeit unterschiedliche Verfahren in ihrem Zuständigkeitsbereich zu bündeln - vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2005 - 10 C 6.04 - DVBl. 2006, 842 - dient ausschließlich dem öffentlichen Interesse an effizienten Verwaltungsverfahren und nicht den Interessen der an den Verwaltungsverfahren Beteiligten oder Dritter vgl. VG Köln, Urteil vom 17. März 2010 - 21 K 7769/09 -, S. 20 des Urteilsumdrucks.
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