Rechtsprechung
   VG Köln, 17.09.2008 - 23 K 4340/07   

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    Die von der Stadt Bergisch Gladbach normierte Vergnügungssteuer begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken




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Wird zitiert von ... (9)  

  • VG Gießen, 18.02.2009 - 8 K 2044/06  

    Bruttokassenmaßstab bei der Spielapparatesteuer

    Zwar wird häufig die Bruttokasse mit dem Einspielergebnis gleichgesetzt, oder es wird teilweise das Einspielergebnis als satzungsrechtliche Grundlage für die Spielapparatesteuer bestimmt und dann als Bruttokasse definiert (vgl. hierzu z. B. Nds. OVG, B. v. 29.01.2008 - 9 ME 451/07 -, NVwZ 2008, 699; VG Köln, U. v. 17.09.2008 - 23 K 4340/07 -, juris, Rdnr. 23, 32; VG Minden, U. v. 16.05.2007 - 9 K 808/03 -, juris, Rdnr. 33 f., 53; VG Münster, U. v. 16.05.2007 - 9 K 808/03 -, juris, Rdnr. 19, 34; siehe auch den satzungsrechtlichen Vorschlag bei Meier/Siepmann, KStZ 2006, 125, 128).
  • VG Arnsberg, 13.08.2009 - 5 K 677/09  
    Es kann hier dahinstehen, ob sich die Festlegung eines Steuersatzes für Gewinnspielgeräte bereits deshalb als willkürlich erweisen kann, weil der Satzungsgeber vor der Beschlussfassung keine "ausreichend verlässlichen Tatsachenermittlungen" angestellt hat, vgl. in diesem Sinne VG Köln, Urteile vom 17. September 2008 - 23 K 4340/07 - und vom 13. Mai 2009 - 23 K 3425/06 - jeweils m.w.N. (www.nrwe.de), oder ob sich insoweit die gerichtliche Überprüfung auf die bloße Kontrolle des Ergebnisses des Abwägungsvorgangs des Satzungsgebers beschränkt.
  • VG Arnsberg, 14.08.2009 - 5 K 887/09  
    Es kann hier dahinstehen, ob sich die Festlegung eines Steuersatzes für Gewinnspielgeräte bereits deshalb als willkürlich erweisen kann, weil der Satzungsgeber vor der Beschlussfassung keine "ausreichend verlässlichen Tatsachenermittlungen" angestellt hat, vgl. in diesem Sinne VG Köln, Urteile vom 17. September 2008 - 23 K 4340/07 - und vom 13. Mai 2009 - 23 K 3425/06 - jeweils m.w.N. (www.nrwe.de), oder ob sich insoweit die gerichtliche Überprüfung auf die bloße Kontrolle des Ergebnisses des Abwägungsvorgangs des Satzungsgebers beschränkt.
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  • VG Arnsberg, 14.08.2009 - 5 K 888/09  
    Es kann hier dahinstehen, ob sich die Festlegung eines Steuersatzes für Gewinnspielgeräte bereits deshalb als willkürlich erweisen kann, weil der Satzungsgeber vor der Beschlussfassung keine "ausreichend verlässlichen Tatsachenermittlungen" angestellt hat, vgl. in diesem Sinne VG Köln, Urteile vom 17. September 2008 - 23 K 4340/07 - und vom 13. Mai 2009 - 23 K 3425/06 - jeweils m.w.N. (www.nrwe.de), oder ob sich insoweit die gerichtliche Überprüfung auf die bloße Kontrolle des Ergebnisses des Abwägungsvorgangs des Satzungsgebers beschränkt.
  • VG Arnsberg, 15.04.2010 - 5 K 1367/09  
    Es kann hier dahinstehen, ob sich die Festlegung eines Steuersatzes für Gewinnspielgeräte bereits deshalb als willkürlich erweisen kann, weil der Satzungsgeber vor der Beschlussfassung keine "ausreichend verlässlichen Tatsachenermittlungen" angestellt hat, vgl. in diesem Sinne VG Köln, Urteile vom 17. September 2008 - 23 K 4340/07 - und vom 13. Mai 2009 - 23 K 3425/06 - jeweils m.w.N. (juris und www.nrwe.de), oder ob sich insoweit die gerichtliche Überprüfung auf die bloße Kontrolle des Ergebnisses des Abwägungsvorgangs des Satzungsgebers beschränkt.
  • VG Köln, 04.02.2009 - 23 K 2778/08  
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Gerichts darf der Satzungsgeber den Steuersatz der Vergnügungssteuer nicht willkürlich festlegen, um zu einem angemessenen Steuersatz zu finden, vielmehr hat er insoweit ausreichend verlässliche Tatsachenermittlungen anzustellen, vgl. Urteile der Kammer vom 05. März 2007 - 23 K 1704/03 - (juris) und vom 17. September 2008 - 23 K 4340/07 - (juris); im Ergebnis ebenso VG Düsseldorf, Urteile vom 7. April 2006 - 25 K 1327/05 - und vom 15. Mai 2006 - 25 K 1074/06 - vgl. auch OVG Sachsen, Beschluss vom 19. Dezember 2006 - 5 BS 242/06 -.
  • VG Arnsberg, 13.08.2009 - 5 K 942/09  
    Es kann hier dahinstehen, ob sich die Festlegung eines Steuersatzes für Gewinnspielgeräte bereits deshalb als willkürlich erweisen kann, weil der Satzungsgeber vor der Beschlussfassung keine "ausreichend verlässlichen Tatsachenermittlungen" angestellt hat, vgl. in diesem Sinne VG Köln, Urteile vom 17. September 2008 - 23 K 4340/07 - und vom 13. Mai 2009 - 23 K 3425/06 - jeweils m.w.N. (www.nrwe.de), oder ob sich insoweit die gerichtliche Überprüfung auf die bloße Kontrolle des Ergebnisses des Abwägungsvorgangs des Satzungsgebers beschränkt.
  • VG Arnsberg, 15.04.2010 - 5 K 930/09  
    Es kann hier dahinstehen, ob sich die Festlegung eines Steuersatzes für Gewinnspielgeräte bereits deshalb als willkürlich erweisen kann, weil der Satzungsgeber vor der Beschlussfassung keine "ausreichend verlässlichen Tatsachenermittlungen" angestellt hat, vgl. in diesem Sinne VG Köln, Urteile vom 17. September 2008 - 23 K 4340/07 - und vom 13. Mai 2009 - 23 K 3425/06 - jeweils m.w.N. (juris und www.nrwe.de), oder ob sich insoweit die gerichtliche Überprüfung auf die bloße Kontrolle des Ergebnisses des Abwägungsvorgangs des Satzungsgebers beschränkt.
  • VG Köln, 04.02.2009 - 23 K 7900/08  
    Um zu einem angemessenen Steuersatz zu finden, hat er insoweit vielmehr ausreichend verlässliche Tatsachenermittlungen anzustellen, vgl. Urteile der Kammer vom 05. März 2007 - 23 K 1704/03 - (juris) und vom 17. September 2008 - 23 K 4340/07 - (juris); im Ergebnis ebenso VG Düsseldorf, Urteile vom 7. April 2006 - 25 K 1327/05 - (juris) und vom 15. Mai 2006 - 25 K 1074/06 - (juris); vgl. auch OVG Sachsen, Beschluss vom 19. Dezember 2006 - 5 BS 242/06 - (juris).
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