Rechtsprechung
   VG Köln, 20.03.2009 - 27 K 183/08   

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    Verpflichtung zur Übernahme der Bestattungskosten durch den Sohn, auch wenn Vater Unterhaltspflichten gröblich verletzt hatte




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Wird zitiert von ... (3)  

  • VG Köln, 20.03.2009 - 27 K 2642/08  
    Vgl. Urteile der Kammer vom 20. März 2009 - 27 K 5617/07 - und - 27 K 183/08 -.
  • VG Köln, 20.03.2008 - 27 K 1013/08  
    vgl. dazu Urteile der Kammer vom 20. März 2009 - 27 k 5617/07 und 27 K 183/08.
  • LG Flensburg, 08.02.2011 - 1 S 26/10  

    Vergütungsanspruch des Bestattungsunternehmers: Fehlender Auftrag des Erben und

    Sie wird von im Zivilrecht vorhandenen Beziehungen nicht berührt, wie auch die zivilrechtlichen Regelungen über die Erbenstellung sowie darüber, wer die Kosten für die Beerdigung zu tragen hat, keine rechtlichen Vorgaben für den Kreis der öffentlich-rechtlichen Bestattungspflichtigen beinhalten (VG Köln, Urteil vom 20.03.2009 - 27 K 2642/08, zit. bei Beck RS 2009, 33426 und Urteil vom selben Tage - 27 K 183/08, zit. bei Beck RS 2009, 33255, jeweils m. w. N.; vgl. Gaedke, Handbuch des Friedhofs - und Bestattungsrechts, 2000, S. 117; Grube/Wahrendorf, SGB XII, 2. Aufl., 2008, Rdnr. 15 und 24).
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