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   VG Köln, 24.06.2008 - 21 L 1554/07   

Volltextveröffentlichungen (2)




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Wird zitiert von ... (2)  

  • VG Köln, 21.01.2009 - 21 K 2048/07  
    Den am 23. Oktober 2007 gestellten Antrag der Klägerin, die aufschiebende Wirkung der Klage in Bezug auf Ziffern I.2 und II. des Beschlusses vom 17. April 2007 anzuordnen, hat die Kammer durch Beschluss vom 24. Juni 2008 - 21 L 1554/07 - abgelehnt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens und des Verfahrens 21 L 1554/07 sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge verwiesen.

    nicht mehr an der im Beschluss der Kammer vom 24. Juni 2008 - 21 L 1554/07 - insoweit vertretenen Ansicht festgehalten, dass das vor dem Erlass einer Regulierungsverfügung nach §§ 13 Abs. 1 Satz 1, 12 Abs. 1 TKG vorgeschriebene Konsultationsverfahren die Durchführung einer mündlichen Verhandlung entbehrlich mache.

    Die Kammer hat mit dieser Begründung bereits in ihrem im Eilverfahren 21 L 1554/07 ergangenen Beschluss vom 24. Juni 2008 das Vorliegen eines Gehörsverstoßes verneint.

  • VG Köln, 24.06.2008 - 21 L 1503/07  
    Diese Regulierungsverfügung bleibt nach dem Beschluss der Kammer vom heutigen Tage (21 L 1554/07) auch vollziehbar.
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