Rechtsprechung
| VG Köln, 27.11.2008 - 1 K 1749/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse
- lto.de (Kurzinformation)
Monatliche Überlassungsentgelte für Zugang zur TAL müssen an tatsächlichen Kosten ausgerichtet sein
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Anmerkung zum Urteil des VG Köln vom 27.11.2008, Az.: 1 K 1749/99 (Zur Berechnung von TAL-Entgelten)" von Dr. Frederic Ufer, original erschienen in: K&R 2009, 142 - 144.
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2001 - 13 E 190/01
- VG Köln, 27.11.2008 - 1 K 1749/99
- BVerwG, 05.10.2009 - 6 B 18.09
Zeitschriftenfundstellen
- MMR 2009, 211
Wird zitiert von ... (8)
- BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03
Geschäftsgeheimnisse
Nachdem das Verwaltungsgericht die Akten angefordert hatte, entschieden das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (im Folgenden: Bundesministerium) in dem einen der Verfahren (1 K 1823/99) mit Bescheiden vom 29. Dezember 1999 und vom 13. Februar 2002 sowie die später zuständige Regulierungsbehörde in dem anderen Verfahren (1 K 1749/99) mit Bescheid vom 11. Juni 2002, dass zahlreiche Seiten aus den Verwaltungsvorgängen nicht und weitere Seiten nur in teilweise geschwärzter Fassung offen gelegt werden dürften. - BVerfG, 05.02.2004 - 1 BvR 2087/03
Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Anordnung von Verwaltungsvorgängen …
Nachdem das Verwaltungsgericht Köln die Akten angefordert hatte, entschied das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie in dem einen der Verfahren (1 K 1823/99) mit Bescheiden vom 29. Dezember 1999 und vom 13. Februar 2002 sowie die nunmehr zuständige Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post in dem anderen Verfahren (1 K 1749/99) mit Bescheid vom 11. Juni 2002, dass zahlreiche Seiten aus den Verwaltungsvorgängen nicht und weitere Seiten nur in teilweise geschwärzter Fassung offen gelegt werden dürften. - BVerwG, 15.08.2003 - 20 F 9.03 1 Die Antragstellerinnen dieses Zwischenverfahrens sind Klägerinnen in dem Rechtsstreit VG Köln Az.: 1 K 1749/99, in dem sie sich gegen die Festsetzung der Entgelte für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung in den Bescheiden der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post vom 8. und 10. Februar 1999 BK 4e-98-024/E 21.09.98 wenden.
- BVerwG, 22.03.2007 - 20 F 4.06 Mit diesem hatte die damalige Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post angeordnet, dass in dem Rechtsstreit VG Köln 1 K 1749/99, in dem die Klägerinnen gegen die Festsetzung der Entgelte für den Zugang zu Teilnehmeranschlussleitungen geklagt hatten, bestimmte Aktenstücke ihrer Verwaltungsvorgänge ungeschwärzt offengelegt werden dürfen.
- BVerwG, 22.03.2007 - 20 F 2.06 Mit diesem hatte die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post angeordnet, dass in dem Rechtsstreit VG Köln Az.: 1 K 1749/99 , in dem die Klägerinnen gegen die Festsetzung der Entgelte für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung geklagt hatten, zahlreiche Seiten aus den Verwaltungsvorgängen nicht und weitere Seiten nur teilweise geschwärzt offengelegt werden dürfen.
- VG Köln, 27.08.2009 - 1 K 3427/01 Zwar hat die Kammer in ihrem bezüglich der einmaligen Entgelte rechtskräftig gewordenen Urteil vom 27. November 2008 -1 K 1749/99- (amtl. Abdruck S. 27) ausgeführt, dass die damaligen Prozesszeitenannahmen nicht auf unzutreffend festgestelltem Sachverhalt beruhten.
- VG Köln, 27.08.2009 - 1 K 3479/01 Zwar hat die Kammer in ihrem bezüglich der einmaligen Entgelte rechtskräftig gewordenen Urteil vom 27. November 2008 -1 K 1749/99- (amtl. Abdruck S. 27) ausgeführt, dass die damaligen Prozesszeitenannahmen nicht auf unzutreffend festgestelltem Sachverhalt beruhten.
- VG Köln, 27.08.2009 - 1 K 3481/01 Zwar hat die Kammer in ihrem bezüglich der einmaligen Entgelte rechtskräftig gewordenen Urteil vom 27. November 2008 -1 K 1749/99- (amtl. Abdruck S. 27) ausgeführt, dass die damaligen Prozesszeitenannahmen nicht auf unzutreffend festgestelltem Sachverhalt beruhten.
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