Rechtsprechung
   VG Köln, 30.04.2009 - 13 K 156/08   

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    Der Rückerstattungsanspruch von Absatzfondsbeiträgen ist nach der Abgabenordnung zu verzinsen

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ...  

  • VG Gießen, 29.09.2010 - 2 K 1417/09  

    Frage der öffentlich rechtlichen Erstattung von Beiträgen nach dem

    Zur Begründung verweist sie auf Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 15.05.1984 - 3 C 86.82 - , juris; B. v. 22.08.1986 - 3 B 48.85 -, juris) und des VG Köln (Urt. v. 30.04.2009 - 13 K 156/08 -, juris) in denen aufgrund der strukturellen Ähnlichkeit der Beitragserhebung nach dem Absatzfondsgesetz und der Steuererhebung für die Regelungsbereiche der Verjährung und des Erlasses aus Billigkeitsgründen sowie der Prozesszinsen eine Regelungslücke angenommen worden sei.

    Ebenfalls eine entsprechende Anwendung der AO haben das VG Köln (Urt. v. 30.04.2009 - 13 K 156/08 -, juris) und das OVG NW (Urt. v. 22.06.2010 - 20 A 1271/09 -, juris) für die Verzinsung einer Rückzahlungsforderung von Beiträgen nach dem Absatzfondsgesetz angenommen, entgegen der sonst bei öffentlich-rechtlichen Geldforderungen erfolgenden sinngemäßen Anwendung der Vorschrift des § 291 ZPO.

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