Rechtsprechung
   VG Karlsruhe, 15.01.2003 - 5 K 1141/02   

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • DÖV 2004, 309



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Wird zitiert von ...  

  • VG Sigmaringen, 23.02.2005 - 5 K 910/04  

    Vergabe einer Linienverkehrsgenehmigung

    Die Bedeutung der Besitzstandklausel des § 13 Abs. 3 PBefG liegt darin, dass sie gegenüber den zwingenden Versagungsgründen nach § 13 Abs. 2 PBefG eine ebenso selbständige wie gleichwertige Regelung ist und insbesondere den Vorrang des bei der Entscheidung über die Wiedererteilung der Linienverkehrsgenehmigung vorhandenen Unternehmers aufhebt (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 02.05.1995 - 3 S 886/94 -, TranspR 1997, 121 m.w.N.; VG Karlsruhe, Urteil vom 15.01.2003 - 5 K 1141/02 -).
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