Rechtsprechung
| VG Karlsruhe, 15.07.2008 - 11 K 922/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Erfüllung der Schulpflicht nur an anerkannter Ersatzschule
- Justiz Baden-Württemberg
Erfüllung der Schulpflicht nur an anerkannter Ersatzschule
- Landesrecht Baden-Württemberg
§ 72 SchulG BW, § 76 Abs 1 SchulG BW, § 4 PSchG BW, § 13 PSchG BW, § 15 PSchG BW, Art 7 Abs 4 GG
Erfüllung der Schulpflicht nur an anerkannter Ersatzschule
- VD-BW Rechts- und Vorschriftendienst(Abodienst, kostenloser Testzugang, Einzelerwerb möglich, Leitsatz frei) (Volltext und Leitsatz)
Sonstiges Schulrecht: Allgemeine Schulpflicht; Privatschule
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Sonstiges Schulrecht: Allgemeine Schulpflicht; Privatschule; Ersatzschule
Kurzfassungen/Presse (3)
- wkdis.de (Pressemitteilung)
Kein Anspruch eines Grundschülers auf Besuch einer nicht genehmigten Ersatzschule
- VG Karlsruhe (Pressemitteilung)
Kein Anspruch eines Grundschülers auf Besuch einer nicht genehmigten Ersatzschule
- anwalt.de (Kurzinformation)
Grundschüler: Hat keinen Anspruch auf Besuch einer nicht genehmigten Ersatzschule
Zeitschriftenfundstellen
- NVwZ-RR 2009, 69 (Ls.)
Wird zitiert von ...
- VG Karlsruhe, 12.11.2008 - 11 K 2899/08
Rechtsschutz gegen die Untersagung des Betriebs einer ungenehmigten Schule in …
Gleichwohl wurde die Beschulung solcher Schüler ohne Genehmigung fortgesetzt und soll auch weiterhin fortgesetzt werden, obwohl auch Anträge auf Befreiung von der Schulpflicht solcher Schüler vom Staatlichen Schulamt ... im November 2007 abgelehnt worden waren und Rechtsmittel hiergegen keinen Erfolg hatten (vgl. die inzwischen rechtskräftigen Urteile der Kammer vom 15.07.2008 - 11 K 922/08 -, juris, u.a.).
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