Rechtsprechung
| VG Karlsruhe, 29.04.2008 - 5 K 2619/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Zur Rechtmäßigkeit einer Abschiebungsandrohung - vollziehbare Ausreisepflicht
- Justiz Baden-Württemberg
Zur Rechtmäßigkeit einer Abschiebungsandrohung - vollziehbare Ausreisepflicht
- Landesrecht Baden-Württemberg
§ 7 Abs 2 S 2 AufenthG 2004, § 59 AufenthG 2004
Zur Rechtmäßigkeit einer Abschiebungsandrohung - vollziehbare Ausreisepflicht
- VD-BW Rechts- und Vorschriftendienst(Abodienst, kostenloser Testzugang, Einzelerwerb möglich, Leitsatz frei) (Volltext und Leitsatz)
Aufenthaltserlaubnis
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
AufenthG § 7 Abs. 2 S. 2; AufenthG § 51 Abs. 1 Nr. 1; AufenthG § 27 Abs. 1; AufenthG § 59 Abs. 1; AufenthG § 58 Abs. 3; AufenthG § 84 Abs. 2; AufenthG § 50 Abs. 2; AufenthG § 59 Abs. 1
D (A), Aufenthaltserlaubnis, nachträgliche Befristung, Rechtsschutzbedürfnis, Geltungsdauer, Erlöschen, Verlängerungsantrag, Fortgeltungsfiktion, Beurteilungszeitpunkt, Ermessen, Ehegattennachzug, eheliche Lebensgemeinschaft, Verhältnismäßigkeit, Abschiebungsandrohung, Ausreisepflicht, Vollziehbarkeit, Suspensiveffekt, Ausreisefrist - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aufenthaltserlaubnis; Abschiebungsandrohung
Wird zitiert von ... (2)
- VG Freiburg, 19.11.2008 - 4 K 1608/08
Begründung des eigenständigen Aufenthaltsrechts und Vorliegen einer besonderen …
Vorläufiger Rechtsschutz ist der Antragstellerin auch hinsichtlich der mit der Versagung der Aufenthaltserlaubnis verbundenen Abschiebungsandrohung zu gewähren; denn aufgrund der Anordnung der aufschiebenden Wirkung des gegen die Versagung gerichteten Widerspruchs entfällt die Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht der Antragstellerin als gesetzliche Voraussetzung für den Erlass einer Abschiebungsandrohung (s. § 58 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 2 AufenthG;… vgl. dazu VGH Bad.-Württ., a.a.O.; VG Karlsruhe, Urteil vom 29.04.2008 - 5 K 2619/06 - a.A. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 16.06.2003 - 11 S 2537/02 -, VBlBW 2003, 476). - VG Freiburg, 19.11.2008 - 5 L 1608/08
D (A), Aufenthaltserlaubnis, Verlängerung, vorläufiger Rechtsschutz …
Vorläufiger Rechtsschutz ist der Antragstellerin auch hinsichtlich der mit der Versagung der Aufenthaltserlaubnis verbundenen Abschiebungsandrohung zu gewähren; denn aufgrund der Anordnung der aufschiebenden Wirkung des gegen die Versagung gerichteten Widerspruchs entfällt die Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht der Antragstellerin als gesetzliche Voraussetzung für den Erlass einer Abschiebungsandrohung (s. § 58 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 2 AufenthG;… vgl. dazu VGH Bad.-Württ., a.a.O.; VG Karlsruhe, Urteil vom 29.04.2008 - 5 K 2619/06 -; a.A. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 16.06.2003 - 11 S 2537/02 -, VBlBW 2003, 476).
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