Rechtsprechung
   VG Koblenz, 11.08.2004 - 5 K 2125/03.KO   

Volltextveröffentlichungen

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    AsylVfG § 73 Abs. 1 S. 1; GG Art. 16 a; AuslG § 51 Abs. 1; AuslG § 51 Abs. 3 S. 1 1. Altern.; StGB § 129 a; AuslG § 53 Abs. 3
    Ägypten, Al Tawhid, Asylanerkennung, Widerruf, Terrorismusverdacht, Terrorismus, Terrorismusvorbehalt, Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland, Spendengelder, Mitglieder, terroristische Vereinigung, Schwere nichtpolitische Straftat, Grundsätze der Vereinten Nationen

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    Widerruf der Asylanerkennung wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung




Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)  

  • VG Mainz, 27.04.2005 - 7 K 755/04  

    Indien, Punjabi, Sikhs, Nachfluchtgründe, Subjektive Nachfluchtgründe,

    Das Tatbestandsmerkmal ,,schwerwiegende Gründe" ist nach Auffassung des Gerichts ebenso ,,eng" auszulegen wie das Tatbestandsmerkmal der ,,schwerwiegenden Gründe" in § 60 Abs. 8 Satz 1 Alt 1. AufenthG (in diesem Sinne auch VG Sigmaringen, Urteil vom 15. Oktober 2003 ­ A 1 K 10601/99 ­, S. 6 ; VG Koblenz, Urteil vom 11. August 2004 ­ 5 K 2125/03.KO ­, S. 20 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2010 - 19 A 1586/08  

    Große Wahrscheinlichkeit der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung

    2004 5 K 2125/03.KO -, die diese Feststellungen bestätigenden Aussagen des Zeugen B. im Strafverfahren gegen B1.
  • VG Düsseldorf, 01.12.2006 - 9 K 2247/06  

    Iran, Widerruf, Asylberechtigung, Flüchtlingsanerkennung, Sicherheit der

    Entsprechend den Ausführungen zu § 60 Abs. 8 Satz 1 Alt. 1 AufenthG kommt der Ausschluss des Asylanspruchs bzw. des Abschiebungsverbotes nach dieser - gleichfalls eng auszulegenden - Vorschrift dann in Betracht, wenn die den Zielen der Vereinten Nationen zuwiderlaufenden Handlungen von gravierendem Ausmaß sind, sei es, dass sie sich in der Begehung terroristischer Gewalttaten äußern, sei es, dass das Gefährdungspotential einer terroristischen Organisation durch strukturelle Einbindung in diese Vereinigung mitgetragen wird (Vgl. OVG Rh-Pf., Urteil vom 10. März 2006 - 10 A 10665/05 - (Juris); VG Köln, Urteil vom 22. September 2005 - 16 K 5591/03.A -, InfAuslR 2006, 100 ff.; VG Koblenz, Urteil vom 11. August 2004 - 5 K 2125/03.KO - (Juris)).
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht