Rechtsprechung
   VG Koblenz, 11.10.2007 - 2 K 256/07.KO   

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Keine Beihilfe für Lebenspartner

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Beihilfe für Lebenspartner

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Kein Beihilfeanspruch des Lebenspartners

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  • streifler.de (Kurzinformation)

    Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft: Kein Beihilfeanspruch des Lebenspartners

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    Keine Beihilfe für Lebenspartner




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Wird zitiert von ... (3)  

  • VG Koblenz, 22.01.2008 - 2 K 1190/07  

    Lebenspartner eines Beamten hat keinen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung

    Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren hat der Kläger dagegen Klage erhoben (Parallelverfahren 2 K 256/07.KO).

    Er setzt sich dazu unter Bezugnahme auf seine Begründung im Verfahren 2 K 256/07.KO kritisch mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Januar 2006 auseinander, in dem der Anspruch eines in Lebenspartnerschaft lebenden Beamten auf Familienzuschlag der Stufe I verneint wurde.

    Die Klage des Klägers zur Frage der Einbeziehung seines Lebenspartners in die Beihilfe hat die Kammer mit Urteil vom 11. Oktober 2007 abgewiesen (2 K 256/07.KO).

    Hinsichtlich des sonstigen Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten dieses und des Verfahrens 2 K 256/07.KO und die zu beiden vorgelegten Verwaltungsakten verwiesen.

    Dies wurde bereits in dem zwischen den Parteien ergangenen Urteil der Kammer vom 11. Oktober 2007 im Parallelverfahren 2 K 256/07.KO dargelegt.

    Dies hat die Kammer bereits in ihrem Urteil vom 10. November 2007 im Parallelverfahren 2 K 256/07.KO dargelegt (vgl. zudem BVerfG, Beschluss vom 20. September 2007, a.a.O.).

    Dies hat die Kammer in ihrem Urteil vom 10. November 2007 im Parallelverfahren 2 K 256/07.KO bezüglich der Verneinung von Beihilfeansprüchen für Lebenspartner ebenfalls bereits dargelegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2007, a.a.O.).

  • VG Berlin, 06.05.2009 - 5 A 177.05  

    Eingetragene Lebenspartner haben Anspruch auf Beihilfe, Hinterbliebenenversorgung

    Nach § 3 Abs. 1 der Beihilfevorschriften gehören Lebenspartner weder unmittelbar noch mittelbar zu den in der Beihilfe berücksichtigungsfähigen Angehörigen (vgl. VG Koblenz, Urteil v. 11.10.2007 ­ 2 K 256/07­).

    Die Frage des Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz, der regelmäßig im Zusammenhang mit Leistungen des Dienstherrn an den Lebenspartner eines Beamten kontrovers erörtert wird, ist vorliegend nicht entscheidungserheblich, wie sich aus den folgenden Ausführungen ergibt (vgl. zu beiden Themenbereichen nur: BVerfG, ZBR 2008, 379; BVerfG, ZBR 2008, 37; BVerwG, ZBR 2008, 381 m.w.N. jeweils zum Verheiratetenzuschlag; OVG Berlin Brandenburg, Urt. v. 5.02.2008 ­ 12 B 5.07 ­ allerdings zum Ärzteversorgungswerk; VG Koblenz, Urteil v. 11.10.2007 ­ 2 K 256/07­).

    Die Beihilfe ist ein Entgelt in diesem Sinne (a.A. VG Koblenz, Urteil v. 11.10.2007 ­ 2 K 256/07 ­).

  • VG Wiesbaden, 18.01.2010 - 8 K 678/09  

    Altersgrenzen für Beihilfefähigkeit einer künstlichen Befruchtung

    Verneint man dies mit der Begründung, dass die Beihilfe kein Arbeitsentgelt im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 2 AGG darstellt, weil sie kein wie auch immer geartetes Äquivalent zu einer Arbeitsleistung des Beamten darstellt (so VG Koblenz U. v. 11.10.2007 - 2 K 256/07.KO -, zit. nach Juris), so ist das Gesetz nicht einschlägig.
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