Rechtsprechung
| VG Koblenz, 12.03.2002 - 7 K 1646/01.KO |
Volltextveröffentlichungen
- lycos.de
Rücksichtslose Windkraftanlage
Verfahrensgang
- VG Koblenz, 12.03.2002 - 7 K 1646/01.KO
- OVG Rheinland-Pfalz, 12.06.2003 - 1 A 11127/02
- BVerwG, 11.09.2003 - 4 B 77.03
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2004 - 10 B 2151/03
Schattenwurf und Immissionen durch Windkraftanlage?
Die Entscheidung des VG Koblenz vom 26.9.2002 (7 K 1613/00.KO) betrifft eine im Abstand von 342 m zur relevanten Wohnbebauung errichtete Windenergieanlage und ist damit für den vorliegenden Fall (Entfernung etwa 415 m) nicht hinreichend aussagekräftig; die Entscheidung vom 12.3.2002 (7 K 1646/01.KO), die eine Windenergieanlage mit einem Abstand von 317 m betrifft, ist - gerade unter Berufung auf den im vorliegenden Zusammenhang relevanten Gesichtspunkt - durch das OVG Koblenz aufgehoben worden. - VG Koblenz, 08.01.2009 - 1 K 565/08
Keine Genehmigung für Windrad
Auf die Klage der Beigeladenen hob das Verwaltungsgericht Koblenz mit Urteil vom 26. September 2002 - 7 K 1646/01.KO - die Baugenehmigung zur Errichtung der Windkraftanlage auf dem Grundstück Flur1, Flurstück Nr. 38/8 im Wesentlichen aus folgenden Gründen auf:.
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