Rechtsprechung
| VG Münster, 11.12.2009 - 9 Nc 357/09 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Wird zitiert von ... (5)
- VG Münster, 14.12.2009 - 9 Nc 487/09 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte und der zum Leitverfahren 9 Nc 357/09 von der Antragsgegnerin auf Anforderung des Gerichts vorgelegten Kapazitätsunterlagen sowie der hierauf bezogenen Erläuterungen verwiesen.
Diese Frage hat die Antragsgegnerin ausdrücklich verneint (Schriftsatz vom 22. Oktober 2009 im Leitverfahren 9 Nc 357/09).
In der Lehreinheit Zahnmedizin sind nämlich im maßgeblichen Zeitraum (hier: SS 2008 und WS 2008/2009) keine im Sinne dieser Vorschrift in die Berechnung einzubeziehenden der Pflichtlehre zugehörigen Lehrauftragsstunden angefallen (siehe Seite 3 des Schriftsatzes des Antragsgegners vom 22. Oktober 2009 im Leitverfahren 9 NC 357/09).
- VG Münster, 30.04.2010 - 9 Nc 2/10
Zulassung zum Studium der Zahnmedizin im Sommersemester 2010 an der WWU Münster …
Wegen weiterer Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten dieses Verfahrens, des Leitverfahrens Zahnmedizin, WWU Münster, für das SS 2010 - 9 Nc 2/10 - und des Leitverfahrens Zahnmedizin des Wintersemesters (WS) 2009/2010 - 9 Nc 357/09 - einschließlich der von der Antragsgegnerin auf Anforderung des Gerichts dort zum Studienjahr 2009/2010 vorgelegten Kapazitätsunterlagen und der hierauf bezogenen Erläuterungen verwiesen.Auf die Ausführungen des Gerichts in seinen Beschlüssen vom 11. Dezember 2009 zum Wintersemester 2009/2010, die rechtskräftig geworden sind, 9 Nc 357/09 u.a., veröffentlicht in der Online-Datenbank www.nrwe.de, wird verwiesen.
- VG Münster, 30.04.2010 - 9 Nc 143/10
Zulassung zum Studium der Zahnmedizin im Sommersemester 2010 an der WWU Münster …
Wegen weiterer Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten dieses Verfahrens, des Leitverfahrens Zahnmedizin, WWU Münster, für das SS 2010 - 9 Nc 2/10 - und des Leitverfahrens Zahnmedizin des Wintersemesters (WS) 2009/2010 - 9 Nc 357/09 - einschließlich der von der Antragsgegnerin auf Anforderung des Gerichts dort vorgelegten Kapazitätsunterlagen und der hierauf bezogenen Erläuterungen verwiesen.Das Gericht hat die Aufnahmekapazität im Studiengang Zahnmedizin bereits für das zum selben Berechnungszeitraum, das Studienjahr 2009/2010, gehörende Wintersemester 2009/2010 in den darauf bezogenen Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes mit seinen rechtskräftigen Beschlüssen vom 11. Dezember 2009 (Az.: 9 Nc 357/09 u.a. - Zulassung zum 1. Fachsemester) und vom 14. Dezember 2009 (Az. - 9 Nc 487/09 - Zulassung zum höheren Fachsemester) überprüft.
- VG Münster, 17.11.2010 - 9 Nc 198/10
Niederlassungserlaubnis, Inzidentprüfung, maßgeblicher Zeitpunkt
Der Abgleich der im Kapazitätsberechnungsverfahren des Studienjahres 2010/2011 vom Ministerium entsprechend den Meldungen der Hochschule eingestellten Anzahl und Verteilung der der Lehreinheit zuzuordnenden Stellen mit dem von der Antragsgegnerin vorgelegten Stellenplan "Lehreinheit Zahnmedizin WWU Münster - Stichtag 15.09.2010" über die Verteilung der wissenschaftlichen Stellen der Lehreinheit für das Jahr 2010 (Beiakte Bl. 21 des Leitverfahrens) und weiterhin der Vergleich mit dem im Verhältnis zum Studienjahr 2009/2010 vollständig unveränderten Bestand von 79, 50 Personalstellen, den das Gericht seinerzeit nicht beanstandet hat, vgl. rechtskräftige Beschlüsse des Gerichts vom 11. Dezember 2009 - 9 Nc 357/09 u.a., hat keinen Anhaltspunkt dafür ergeben, in der Lehreinheit seien weitere - oder anders zuzuordnende - kapazitätsrelevante Stellen wissenschaftlichen Personals vorhanden. - VG Münster, 18.11.2010 - 9 Nc 359/10
Zulassung zum Zahnmedizinstudium, WWU Münster WS 2010/11
Der Abgleich der im Kapazitätsberechnungsverfahren des Studienjahres 2010/2011 vom Ministerium entsprechend den Meldungen der Hochschule eingestellten Anzahl und Verteilung der der Lehreinheit zuzuordnenden Stellen mit dem von der Antragsgegnerin vorgelegten Stellenplan "Lehreinheit Zahnmedizin WWU Münster - Stichtag 15.09.2010" über die Verteilung der wissenschaftlichen Stellen der Lehreinheit für das Jahr 2010 (Beiakte Bl. 21 des Leitverfahrens) und weiterhin der Vergleich mit dem im Verhältnis zum Studienjahr 2009/2010 vollständig unveränderten Bestand von 79, 50 Personalstellen, den das Gericht seinerzeit nicht beanstandet hat, vgl. rechtskräftige Beschlüsse des Gerichts vom 11. Dezember 2009 - 9 Nc 357/09 u.a., hat keinen Anhaltspunkt dafür ergeben, in der Lehreinheit seien weitere - oder anders zuzuordnende - kapazitätsrelevante Stellen wissenschaftlichen Personals vorhanden.
