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   VG Münster, 15.11.2010 - 9 Nc 197/10   

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Wird zitiert von ... (4)  

  • VG Münster, 15.04.2011 - 9 Nc 1/11  

    Zulassung zum Studium, Medizin, 1. vorklinisches Fachsemester, SS 2011, WWU

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten dieses Verfahrens, ferner des Leitverfahrens WWU Münster (Medizin) des SS 2011 - 9 Nc 1/11 - und des Leitverfahrens WWU (Medizin) aus dem WS 2010/2011 - 9 Nc 197/10 - mit den dort von der Antragsgegnerin auf Anforderung des Gerichts vorgelegten Kapazitätsunterlagen für das Studienjahr 2010/2011 sowie den hierauf bezogenen Erläuterungen verwiesen.

    Die festgesetzte Aufnahmekapazität von 130 Studienplätzen im streitbetroffenen Studiengang und Studiensemester entspricht dem Ergebnis der Überprüfung, die das Gericht in den auf das Wintersemester 2010/2011 bezogenen Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes mit den Az.: 9 Nc 197/10 u.a. vorgenommen hat.

    An den dort erfolgten Beurteilungen (vgl. die rechtskräftig gewordenen Beschlüsse des Gerichts vom 15. November 2010 - 9 Nc 197/10 - sowie vom 23. November 2010 - 9 Nc 410/10 -, veröffentlicht in der Online-Datenbank www.nrwe.de) wird auch in den nunmehr zur Entscheidung stehenden Eilverfahren festgehalten.

  • VG Münster, 25.11.2011 - 9 Nc 184/11  

    Zulassung zum Studium, WWU Münster, Medizin, 1. vorklinisches Fachsemester, WS

    Der vom Gericht vorgenommene Abgleich der im Kapazitätsermittlungsverfahren des Studienjahres 2011/2012 vom Ministerium entsprechend den Meldungen der Hochschule eingestellten Anzahl und Verteilung der der Lehreinheit zuzuordnenden Stellen mit dem von der Antragsgegnerin vorgelegten "Stellenplan Vorklinik 15.09.2011" (s. Bl. 22 ff. der BA I der Leitsache) und schließlich auch der Vergleich mit dem Stellenbestand des Studienjahres 2010/2011 (41 Personalstellen), den das Gericht nicht beanstandet hat, vgl. hierzu die Beschlüsse des Gerichts vom 15. November 2010 - 9 Nc 197/10 u.a. (WS 2010/2011) - und vom 15. April 2011 - 9 Nc 1/11 u.a. (SS 2011) -, jeweils www.nrwe; s. hierzu auch die zum Nachteil der AntragstellerInnen beendeten Beschwerdeverfahren durch die Beschlüsse des OVG NRW vom 8. Februar 2011 - 13 C 277/10 u. a.- und vom 15. Juni 2011 - 13 C 55/11 -, hat keinen Anhaltspunkt dafür ergeben, in der Lehreinheit seien weitere - oder anders zuzuordnende - kapazitätsrelevante Stellen wissenschaftlichen Personals vorhanden.

    vgl. für den vorausgegangenen Berechnungszeitraum: Beschlüsse des Gerichts vom 15. November 2010 - 9 Nc 197/10 u.a. sowie OVG NRW, Beschlüsse vom 8. Februar 2011 - 13 C 277/10 u.a. -.

  • VG Münster, 09.11.2010 - 9 Nc 314/10  

    Zulassung zum Studium, WWU Münster, 1. klinisches Fachsemester, WS 2010/2011

    Dem stehen nach Mitteilung der Antragsgegnerin (Schriftsatz vom 22. Oktober 2010 im gerichtlichen Leitverfahren Medizin WS 2010/2011 9 Nc 197/10 ) folgende tatsächlichen Einschreibungszahlen (Stand: 15. Oktober 2010) gegenüber:.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte dieses Verfahrens, des gerichtlichen Leitverfahrens 9 Nc 197/10 und der von der Antragsgegnerin vorgelegten Kapazitätsunterlagen (WWU Münster, Medizin, Studienjahr 2010/2011) verwiesen.

  • VG Münster, 13.04.2011 - 9 Nc 117/11  
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte dieses Verfahrens, des gerichtlichen Leitverfahrens 9 Nc 1/11 und der von der Antragsgegnerin im WS 2010/11 zum damaligen Leitverfahren 9 Nc 197/10 vorgelegten Kapazitätsunterlagen (WWU Münster, Medizin, Studienjahr 2010/2011) verwiesen.
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