Rechtsprechung
   VG Münster, 22.08.2011 - 1 K 1175/11   

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität einer Schule, sind bei der Entscheidung über Aufnahme eines Kindes zunächst Härtefälle zu berücksichtigen

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