Rechtsprechung
| VG Meiningen, 01.03.2007 - 8 K 751/00.Me |
Volltextveröffentlichungen
- Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit
VwGO § 104 Abs 3; VerkG § 4 Abs 1; VKO § 5 Abs 4; VKO § 74 Abs 2; ThürKGG § 22; ThürKAG § 12
Benutzungsgebührenrecht; Abwasserbeseitigungsgebühren; Zweckverband; Abwassergebühren; Kalkulation; Niederschlagswassergebühr
Wird zitiert von ...
- VG Cottbus, 27.04.2012 - 6 L 178/11
Wasseranschlussbeitrag
1979 S. 133; VG Gera, Beschluss vom 15. Februar 2001 - 2 E 1903/00 GE -, LKV 2002 S. 39; VG Minden, Urteil vom 30. Juli 2008 - 11 K 696/08 -, zitiert nach Juris: die Widmung einer Verrohrung zum Bestandteil der öffentlichen Abwasseranlage könne darin gesehen werden, dass für diese - im öffentlichen Straßenraum liegende und direkt in ein Gewässer mündende - Anlage eine wasserrechtliche Erlaubnis erteilt und die Unterhaltung vom Einrichtungsträger übernommen worden sei; VG Meiningen, Urteil vom 1. März 2007 - 8 K 751/00.Me -, zitiert nach Juris, Rn. 24).
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