Rechtsprechung
| VG Meiningen, 18.06.2003 - 8 E 275/03.Me |
Volltextveröffentlichungen
- Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit
BSHG § 11; BSHG § 12; BSHG § 23 Abs 4; BSHG § 76
Sozialhilfe; krankheitsbedingter Mehrbedarf; Unterkunftskosten; Einkommen; Arbeitslosengeld; Nachzahlung
Wird zitiert von ...
- VG Meiningen, 06.04.2004 - 8 E 541/03
Sozialhilfe; Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz
Zum Anderen hat das erkennende Gericht mit Beschluss vom 18.06.2003 im Verfahren Az.: 8 E 275/03.Me festgestellt, dass der Antragsteller durch nachgezahltes Arbeitslosengeld von 2.930,48 Euro seinen Bedarf bis einschließlich Juni 2003 aus eigenen Mitteln decken konnte.Hinzu kommen, wie die Kammer in ihrem Beschluss vom 18.06.2003 (Az.: 8 E 275/03.Me) festgestellt hat, ein Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung von 66, 47 Euro, Unterkunftskosten von 49, 63 Euro und Heizungskosten von 58,- Euro.
Auch kannte er die Entscheidung der Kammer vom 18.06.2003 (Az.: 8 E 275/03.Me), in der festgestellt wurde, dass der Antragsteller bis einschließlich Juni 2003 seinen Bedarf aus eigenen Mitteln decken konnte.
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