Rechtsprechung
   VG Meiningen, 18.06.2003 - 8 E 275/03.Me   

Volltextveröffentlichungen

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    BSHG § 11; BSHG § 12; BSHG § 23 Abs 4; BSHG § 76
    Sozialhilfe; krankheitsbedingter Mehrbedarf; Unterkunftskosten; Einkommen; Arbeitslosengeld; Nachzahlung




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Wird zitiert von ...  

  • VG Meiningen, 06.04.2004 - 8 E 541/03  

    Sozialhilfe; Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz

    Zum Anderen hat das erkennende Gericht mit Beschluss vom 18.06.2003 im Verfahren Az.: 8 E 275/03.Me festgestellt, dass der Antragsteller durch nachgezahltes Arbeitslosengeld von 2.930,48 Euro seinen Bedarf bis einschließlich Juni 2003 aus eigenen Mitteln decken konnte.

    Hinzu kommen, wie die Kammer in ihrem Beschluss vom 18.06.2003 (Az.: 8 E 275/03.Me) festgestellt hat, ein Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung von 66, 47 Euro, Unterkunftskosten von 49, 63 Euro und Heizungskosten von 58,- Euro.

    Auch kannte er die Entscheidung der Kammer vom 18.06.2003 (Az.: 8 E 275/03.Me), in der festgestellt wurde, dass der Antragsteller bis einschließlich Juni 2003 seinen Bedarf aus eigenen Mitteln decken konnte.

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