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| VG Minden, 18.04.2011 - 11 K 3251/10 |
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Wird zitiert von ...
- VG Minden, 12.01.2011 - 11 L 710/10 Der sinngemäß gestellte Antrag der Antragsteller, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage im Verfahren 11 K 3251/10 gegen die Zwangsgeldfestsetzungsverfügung der Antragsgegnerin vom 7.12.2010 anzuordnen, ist nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO i.V.m. § 80 Abs. 2 Satz 2 VwGO und § 112 JustG NRW zulässig, in der Sache jedoch nicht begründet.
