Rechtsprechung
| VG Minden, 26.04.2012 - 2 K 884/12 |
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- VG Minden, 26.04.2012 - 2 K 695/12 Der Kläger ist der Lebensgefährte der Klägerin in den Verfahren 2 K 1746/11, 2 K 314/12, 2 K 884/12 und 2 K 1123/12.
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte dieses Verfahrens sowie der Verfahren 2 L 374/11 (C. ), 2 K 1746/11 (C. ), 2 K 314/12 (C. ), 2 K 884/12 (C. ), 2 K 1123/12 (C. ) und 2 K 885/12 sowie auf die zu den Verfahren beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten Bezug genommen.
- VG Minden, 26.04.2012 - 2 K 1123/12 Gegen die Zwangsgeldfestsetzung hat die Klägerin am 06.02.2012 Anfechtungsklage erhoben, die Gegenstand des Verfahrens 2 K 884/12 ist.
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte dieses Verfahrens sowie der Verfahren 2 L 174/11, 2 K 1764/11, 2 K 314/12, 2 K 695/12, 2 K 884/12, 2 K 885/12 und auf die zu den Verfahren beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten Bezug genommen.
- VG Minden, 26.04.2012 - 2 K 314/12 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte dieses Verfahrens sowie der Verfahren 2 L 374/11, 2 K 1746/11, 2 K 884/12, 2 K 1123/12, 2 K 695/12 (T. ) und 2 K 885/12 (T. ) sowie auf die zu den Verfahren beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten Bezug genommen.
- VG Minden, 26.04.2012 - 2 K 885/12 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte dieses Verfahrens sowie der Verfahren 2 L 174/11, 2 K 1764/11, 2 K 314/12, 2 K 695/12, 2 K 884/12 und 2 K 1123/12 und auf die zu den Verfahren beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten Bezug genommen.
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