Rechtsprechung
   VG Minden, 29.09.2004 - 4 K 2467/01   

Volltextveröffentlichungen (2)




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Wird zitiert von ... (2)  

  • VG Gelsenkirchen, 10.11.2006 - 3 K 2335/05  

    Beihilfe, kieferorthopädische Behandlung

    Er vertritt unter Hinweis auf eine Entscheidung des VG Minden vom 29. September 2004 - 4 K 2467/01 - die Ansicht: Die Diagnose und Therapie der bei jeder Kieferanomalie mehr oder weniger stark ausgeprägten Funktionsstörungen gehörten zum Leistungsumfang der kieferorthopädischen Behandlung und würden von den üblichen Gebühren für die Anfangsdiagnostik und den Gebühren aus dem Abschnitt G der GOZ erfasst.

    Hierzu hat das VG Minden in seinem Urteil vom 29. April 2004 - 4 K 2467/01 - in Bezug auf den Einsatz eines Positioners u.a. ausgeführt:.

  • VG Minden, 09.03.2005 - 4 K 60/02  
    vgl. Urteil der Kammer vom 29.09.2004 - 4 K 2467/01 -, n.v.
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