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   VG München, 28.09.2011 - M 18 K 11.3325   

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VG München, 28.09.2011 - M 18 K 11.3325 (https://dejure.org/2011,43259)
VG München, Entscheidung vom 28.09.2011 - M 18 K 11.3325 (https://dejure.org/2011,43259)
VG München, Entscheidung vom 28. September 2011 - M 18 K 11.3325 (https://dejure.org/2011,43259)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Unzulässigkeit der Einholung einer "Leumundsauskunft" (Auskunft über gespeicherte polizeiliche Daten) im Rahmen der Eignungsprüfung nach § 43 SGB VIII

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89

    Kapitalertragssteuer

    Auszug aus VG München, 28.09.2011 - M 18 K 11.3325
    Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung bedürfen zu ihrer Rechtfertigung einer verfassungsmäßigen Grundlage, aus der sich die Voraussetzungen und der Umfang der Beschränkung klar und für den Bürger erkennbar ergeben und die damit dem rechtsstaatlichen Gebot der Norm und Wahrheit entspricht (vgl. BVerwG, Urteil vom 9.3.2005, NJW 2005, S. 2333; BVerfGE 84, 239, 279 f.).
  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94

    Telekommunikationsüberwachung I

    Auszug aus VG München, 28.09.2011 - M 18 K 11.3325
    Je höherwertiger das gefährdete Schutzgut ist, desto geringere Anforderungen sind an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintrittes zu stellen (vgl. BVerfGE 100, 313/392).
  • VG München, 12.06.2013 - M 18 K 12.4679

    Widerruf einer Erlaubnis zur Kindertagespflege als ultima ratio; Vorrang

    Mit Blick auf die in § 43 Abs. 2 SGB VIII deutlich erkennbare Zielrichtung, über das Merkmal der Eignung der Tagespflegeperson Qualitätsstandards zu setzen und eine kindgerechte Pflege der zu betreuenden Kinder sicherzustellen (vgl. VG München, B.v. 15.11.2010 - M 18 S 10.4248 - Rn. juris 29), zeichnet sich eine Tagespflegeperson nur dann durch die in § 43 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 SGB VIII genannten Kriterien der Persönlichkeit und Sachkompetenz aus, wenn sie bestimmte charakterliche Fähigkeiten besitzt, die sie befähigen, die in § 22 Abs. 2, 3 SGB VIII normierten Ziele der Tagespflege zu erfüllen; dazu zählen neben der Unbescholtenheit im Sinne von § 72a SGB VIII und anderen Aspekten auch die Fähigkeit zu Kommunikation, Reflexion und Selbstkritik (VG Freiburg, U.v. 11.11.2009 - 2 K 2260/08 - juris Rn. 35; zur Fähigkeit zur Reflexion und Selbstkritik als Eignungskriterium vgl. auch BayVGH, B.v. 18.10.2012 - 12 B 12.1048 - juris Rn. 36; zur Fähigkeit zur Selbstreflexion als Eignungskriterium vgl. auch VG Osnabrück, B.v. 26.11.2009 - 4 B 28/09 - juris Rn. 9; zur Unbescholtenheit im Sinne von § 72a SGB VIII als Eignungskriterium vgl. auch VG München, U.v. 28.9.2011 - M 18 K 11.3325 - juris Rn. 19).

    Die persönliche Eignung der Tagespflegeperson kann daher nicht nur bei unmittelbar von ihrer Person ausgehenden Gefährdungen in Frage stehen, sondern - je nach den konkreten Umständen des Einzelfalls - auch bei Gefährdungen, die von einer Person ausgehen, mit der die Pflegeperson zusammenlebt (VG München, U.v. 28.09.2011 - M 18 K 11.3325 - juris Rn. 19).

    Daher kommt es ebenso wie bei Risiken und Gefährdungen, die von ihrer Person selbst oder der sächlichen Ausstattung der zur Tagespflege genutzten Räumlichkeiten ausgehen, auch bei von einer anderen Person ausgehenden, der Tagespflegeperson zuzurechnenden Risiken und Gefährdungen darauf an, ob die Tagespflegeperson willens und in der Lage ist, sicherzustellen, dass sich die Risiken und Gefährdungen gegenüber den ihr anvertrauten Kindern nicht realisieren (vgl. VG München, U.v. 28.9.2011 - M 18 K 11.3325 - juris Rn. 19).

  • VGH Bayern, 05.12.2012 - 12 BV 12.526

    Kinder- und Jugendhilferecht

    Ziffer 2 dieses Bescheids sieht vor, dass der Erlaubnis "vorläufig bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung im Verfahren Verwaltungsgericht München Az. M 18 K 11.3325" gelte.

    Ferner enthält Ziffer 8. des Bescheids einen Widerrufsvorbehalt, "dessen Geltendmachung vom Ausgang der zugelassenen Berufung gegen das Urteil des VG München mit dem Az. M 18 K 11.3325 und dem Ausgang des dortigen Verfahrens abhängt.".

  • VGH Bayern, 11.12.2012 - 12 CS 12.2406

    Widerruf einer Tagespflegeerlaubnis bei Übergriffen durch zur Lebensgemeinschaft

    Hierzu zählen auch solche, die zwar nicht unmittelbar in der Pflegeperson selbst oder der sächlichen Ausstattung der zur Tagespflege genutzten Wohnung ihre Ursache finden, die aber letztlich dennoch der Sphäre der Tagespflegeperson zuzurechnen sind (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss v. 22.4.2010 - 4 PA 65/10 - juris, RdNr. 5; VG Aachen, Beschluss vom 15.5.2006 - 2 L 193/06 - juris, RdNr. 23; VG Osnabrück, Beschluss v. 26.11.2009 - 4 B 28/09 - juris, RdNr. 13; VG München, Urteil vom 28.9.2011 - M 18 K 11.3325 - juris, RdNr. 19).
  • VG München, 28.09.2011 - M 18 E 11.3328

    Unzulässigkeit der Einholung einer Leumundsauskunft im Rahmen der Eignungsprüfung

    August 2011 die Erlaubnis zur Kindertagespflege nach § 43 SGB VIII für vier gleichzeitig anwesende Kinder für fünf Jahre zu erteilen (M 18 K 11.3325).
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