Rechtsprechung
   VG Oldenburg, 28.02.2001 - 6 A 3510/99   

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Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (3)  

  • VG Göttingen, 20.03.2002 - 3 A 3297/99  

    Kostendämpfungspauschale; Beihilfe; Rückwirkung

    Die beihilferechtliche Kostendämpfungspauschale gemäß § 87 c Abs. 4 NBG, Art. 14 Nr. 2 HBegleitG 1999 ist mit dem höherrangigen Recht vereinbar (wie VG Oldenburg, Urteil vom 28.01.2001 - 6 A 3510/99).

    Die Einführung der Kostendämpfungspauschale durch Art. 14 Nr. 2 HBegleitG 1999 ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden; insofern teilt die Kammer die Auffassung des VG Oldenburg (Urteil vom 28.01.2001 - 6 A 3510/99 --, Nds.RPfl. 2001, 384).

  • VG Göttingen, 07.06.2002 - 3 A 3379/00  

    Zur beihilferechtlichen Kostendämpfungspauschale; Beihilfe;

    Die Einführung der Kostendämpfungspauschale durch Art. 14 Nr. 2 HBegleitG 1999 ist entgegen der Rechtsauffassung des Klägers verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden; insofern teilt der Einzelrichter die Auffassung der Verwaltungsgerichte Göttingen (Urteil vom 20.03.2000 - 3 A 3297/99 -) und Oldenburg (Urteil vom 28.01.2001 - 6 A 3510/99 -, Nds.RPfl. 2001, 384) sowie des Nds.OVG (Urteile vom 23.04.2002 - 2 LB 3367/01 - und - 2 LB 3476/01 -).
  • VG Oldenburg, 23.08.2002 - 6 A 3926/99  

    Beihilfe (Leistungen der psychosomatischen Grundversorgung); psychotherpeutische

    Die Beihilfe ist eine lediglich ergänzende Fürsorgeleistung des Dienstherrn für den Beamten bzw. Versorgungsempfänger, die auch die Haushaltslage des Dienstherrn mit berücksichtigen darf (vgl. zur Rechtmäßigkeit einer Kostendämpfungspauschale: Urteil der Kammer vom 28. Februar 2001 - 6 A 3510/99 - Nds.Rpfl. 2001, 384 = Nds.VBl. 2001, 172).
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