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   VG Oldenburg, 29.06.2004 - 1 A 4193/99   

Volltextveröffentlichungen (2)




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Wird zitiert von ... (3)  

  • OVG Niedersachsen, 24.03.2000 - 3 M 439/00  

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Auswahl und Meldung eines FFH-Gebiets; FFH-Gebiet;

    Der ursprünglich gestellte Klagantrag ist dahin zu verstehen, daß der Landesregierung durch einstweilige Anordnung vorläufig - bis zur (unanfechtbaren?) Entscheidung in dem Hauptsacheverfahren 1 A 4193/99 aufgegeben werden soll, nicht zu beschließen, daß das Land Niedersachsen die im Vorschlag 9 oder die in der Kabinettsvorlage genannten Gebiete als Gebiete nach Art. 4 Abs. 1 der FFH-Richtlinie benennt.

    Denn die Kammer ist derzeit der Auffassung, daß - ebenso wie die vorliegenden Eilanträge - auch die im Hauptsacheverfahren (1 A 4193/99) geführten Klageanträge unzulässig sind.

    Im Hauptsacheverfahren 1 A 4193/99 haben die Antragstellerinnen eine solche Feststellungsklage jedenfalls nicht erhoben.

  • VG Oldenburg, 20.01.2000 - 1 B 4195/99  
    1.) Als der Antrag einging, war er unter Berücksichtigung der ihm und der entsprechenden Klage beigegebenen Begründung dahin zu verstehen, dass beantragt wurde, der Niedersächsischen Landesregierung durch einstweilige Anordnung vorläufig - bis zur (unanfechtbaren?) Entscheidung in dem Hauptsacheverfahren 1 A 4193/99 - aufzugeben, nicht zu beschließen, dass das Land Niedersachsen die im Vorschlag 9 - Neuenburger Holz - des Niedersächsischen Umweltministeriums vom Januar 1999 (oder: in der Kabinettsvorlage des Niedersächsischen Umweltministeriums vom 12. November 1999) genannten Gebiete als Gebiete nach Art. 4 Abs. 1 der FFH-Richtlinie benennt.

    Denn die Kammer ist derzeit der Auffassung, dass - ebenso wie die vorliegenden Eilanträge - auch die unter dem Aktenzeichen 1 A 4193/99 geführten Klageanträge unzulässig sind.

    Im Verfahren 1 A 4193/99 haben die Antragstellerinnen eine solche Feststellungsklage jedenfalls nicht erhoben.

  • VG Oldenburg, 02.07.2007 - 1 B 1815/07  

    Vorläufiger vorbeugender Rechtsschutz gegen die Erteilung des Einvernehmens zum

    Dies wurde in der Rechtsprechung - gerade auch der erkennenden Kammer - bereits mehrfach für die Meldung der für einen solchen Schutz in Betracht kommenden Gebiete durch die Länder an den Bund gem. § 33 Abs. 1 S. 1, 2 BNatSchG und für die weitere Meldung durch den Bund an die Kommission gem. Art. 4 Abs. 1 FFH-Richtlinie, § 33 Abs. 1 S. 3 BNatSchG entschieden (vgl. nur Nds. OVG, Beschluss vom 29. September 2006, 8 LC 217/04; Nds. OVG, Beschluss vom 21. März 2006, 8 LA 150/02, NuR 2006, 391; Nds. OVG, Beschluss vom 12. Juli 2000, 3 M 1605/00, NuR 2000, 711; Nds. OVG, Beschluss vom 24. März 2000, 3 M 439/00, NuR 2000, 298; VG Oldenburg, Beschluss vom 20. Januar 2000, 1 B 4195/99; VG Oldenburg, Beschluss vom 2. Februar 2000, 1 B 82/00; VG Oldenburg, Beschluss vom 29. Juni 2000, 1 B 2016/00, NuR 2000, 713; VG Oldenburg, Urteil vom 31. August 2004, 1 A 136/02; VG Oldenburg, Urteil vom 29. Juni 2004, 1 A 4193/99; für gleichlautende Rspr. aus anderen Bundesländern und zustimmendes Schrifttum vgl. Messerschmidt/Schumacher, Bundesnaturschutzrecht, § 33 BNatSchG Rn. 69).
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