Rechtsprechung
   VG Regensburg, 07.08.2008 - RN 3 K 08.30097   

Volltextveröffentlichungen

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    AsylVfG § 71 Abs. 1; VwVfG § 51 Abs. 1 Nr. 1; AufenthG § 60 Abs. 1; AufenthG § 60 Abs. 7; RL 2004/83/EG Art. 15 Bst. c
    Irak, Folgeantrag, Änderung der Rechtslage, Verfolgung durch Dritte, nichtstaatliche Verfolgung, Anerkennungsrichtlinie, Umsetzung, Richtlinienumsetzungsgesetz, politische Entwicklung, Sunniten, Schiiten, Gruppenverfolgung, soziale Gruppe, Verfolgungsdichte, Sicherheitslage, Erreichbarkeit, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, ernsthafter Schaden, bewaffneter Konflikt, allgemeine Gefahr, extreme Gefahrenlage, Erlasslage, Abschiebungsstopp, Versorgungslage




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Wird zitiert von ...  

  • VGH Bayern, 21.03.2011 - 13a B 10.30093  

    Keine Gruppenverfolgung von Schiiten im Irak

    Die hiergegen gerichtete Klage wies das Verwaltungsgericht Regensburg (Az. RN 3 K 08.30097) mit Urteil vom 7. August 2008 ab.
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