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VG Saarlouis, 22.02.2006 - 10 K 61/05 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Widerruf der Erlaubnis zum Betrieb eines Kinder- und Jugendheimes gem. § 45 SGB 8; persönliche Unzuverlässigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OVG Saarland, 13.07.2005 - 3 W 11/05
Rechtmäßigkeit der Aufhebung einer Betriebserlaubnis wegen Gefährdung von Kindern …
Auszug aus VG Saarlouis, 22.02.2006 - 10 K 61/05
Die vom Beklagten gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts eingelegte Beschwerde wies das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes mit Beschluss vom 13.7.2005 (3 W 11/05) zurück.Zur Begründung nehmen sie Bezug auf ihren gesamten Sachvortrag aus dem Verwaltungsverfahren und machen sich darüber hinaus die Begründung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 1.6.2005 (3 F 11/05) sowie des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes in dessen Beschluss vom 13.7.2005 (3 W 11/05) zu eigen.
Zur Begründung verweist er auf seinen Schriftsatz vom 27.6.2005 im Beschwerdeverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht des Saarlandes (3 W 11/05).
Wegen der Einzelheiten des Sachverhalts wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakten einschließlich derjenigen der Verfahren 3 F 11/05 und 3 W 11/05, der vom Beklagten in Kopie vorgelegten Verfahrensakte 20 Js 1445/04 der Staatsanwaltschaft Saarbrücken sowie der beigezogenen Verwaltungsunterlagen des Beklagten und der Widerspruchsbehörde (Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport), welcher Gegenstand der mündlichen Verhandlung war.
den Beschluss des VG des Saarlandes vom 1.6.2005 (3 F 11/05) und den dazugehörigen Beschluss des OVG vom 13.7.2005 (3 W 11/05).
- VG Saarlouis, 01.06.2005 - 3 F 11/05
Auszug aus VG Saarlouis, 22.02.2006 - 10 K 61/05
Das Gericht ordnete mit Beschluss vom 1.6.2005 (3 F 11/05) die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Kläger an mit der Maßgabe, dass diese das ihrem Sohn M2 A. gegenüber ausgesprochene Hausverbot bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens aufrechterhalten und - falls erforderlich - faktisch durchsetzen.Zur Begründung nehmen sie Bezug auf ihren gesamten Sachvortrag aus dem Verwaltungsverfahren und machen sich darüber hinaus die Begründung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 1.6.2005 (3 F 11/05) sowie des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes in dessen Beschluss vom 13.7.2005 (3 W 11/05) zu eigen.
Wegen der Einzelheiten des Sachverhalts wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakten einschließlich derjenigen der Verfahren 3 F 11/05 und 3 W 11/05, der vom Beklagten in Kopie vorgelegten Verfahrensakte 20 Js 1445/04 der Staatsanwaltschaft Saarbrücken sowie der beigezogenen Verwaltungsunterlagen des Beklagten und der Widerspruchsbehörde (Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport), welcher Gegenstand der mündlichen Verhandlung war.
den Beschluss des VG des Saarlandes vom 1.6.2005 (3 F 11/05) und den dazugehörigen Beschluss des OVG vom 13.7.2005 (3 W 11/05).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.1989 - 8 A 306/87
Auszug aus VG Saarlouis, 22.02.2006 - 10 K 61/05
Schellhorn (Mann), a.a.O., § 45 Rdnr. 14 und 17; ferner das Urteil des OVG NRW vom 21.2.1989 (8 A 306/87), FEVS 39, 161, zitiert nach juris.