Rechtsprechung
   VG Saarlouis, 28.02.2008 - 11 L 103/08   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Eilrechtsschutz gegen die Abschiebung eines nichtehelichen Vaters, der bei bestehender Risikoschwangerschaft seiner Partnerin Abschiebungsschutz begehrt

  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    Abschiebungsschutz - nichtehelicher Vater - Risikoschwangerschaft

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    AufenthG § 60 a Abs. 2; ; GG Art. 6 Abs. 1; GG Art. 2 Abs. 2; GG Art. 1 Abs. 1; VwGO § 123
    D (A), Abschiebungshindernis, inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse, Schutz von Ehe und Familie, Eltern-Kind-Verhältnis, nichteheliche Kinder, Schwangerschaft, Risikoschwangerschaft, vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), einstweilige Anordnung, Eilbedürftigkeit

Zeitschriftenfundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 648 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (2)  

  • OVG Hamburg, 14.08.2008 - 4 Bs 84/08  

    Abschiebung eines ausländischen Vaters eines noch nicht geborenen deutschen

    Zum anderen ist eine (vorübergehende) Ausreise des ausländischen Vaters eines noch nicht geborenen deutschen Kindes (etwa zur Durchführung des Sichtvermerksverfahrens) regelmäßig dann unzumutbar - und seine Abschiebung insoweit nach § 60 a Abs. 2 AufenthG auszusetzen - , wenn nach den im Einzelfall gegebenen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnissen mit seiner Rückkehr vor dem voraussichtlichen Geburtstermin nicht gerechnet werden kann (so auch OVG Bautzen, Beschl. v. 25.1.2006; NVwZ 2006, 613; siehe auch VGH München, Beschl. v. 20.4.2006, 19 CE 06.981, juris; VG Dresden, Beschl. v. 19.7.2007, 1 K 1343/07, juris; VG Saarlouis, Beschl. v. 28.2.2008, 11 L 103/08, juris [dort Risikoschwangerschaft]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.04.2008 - 2 M 84/08  

    Aussetzung der Abschiebung bei Risikoschwangerschaft der deutschen

    Abzustellen ist - gerade wenn noch nicht über ein endgültiges Aufenthaltsrecht zu befinden ist - vielmehr darauf, ob keine durchgreifenden Zweifel an der künftigen Vaterschaft sowie daran bestehen, dass eine durch Fürsorge geprägte persönlichen Beziehung zur Kindesmutter besteht und der Antragsteller die erforderliche Hilfestellung leisten wird (vgl. Funke-Kaiser, a. a. O., RdNr. 149; VG Saarland, Beschl. v. 28.02.2008 - 11 L 103/08 -, Juris).
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