Rechtsprechung
| VG Schwerin, 30.12.2009 - 6 A 857/07 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Rundfunkgebühren: Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
§ 80 Abs 1 S 1 VwVfG MV, § 80 Abs 2 VwVfG MV
Rundfunkgebühren: Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren
Wird zitiert von ...
- VG Schwerin, 16.11.2011 - 6 A 650/08
Rundfunkgebühren; Rundfunkempfangsgeräte in Ferienwohnungen; Indizwirkung von …
Auf letztere konnte hier nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 des hiesigen Verwaltungsverfahrensgesetzes, das auf die öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit des Beklagten in Mecklenburg-Vorpommern anwendbar ist (vgl. VG Schwerin, Urt. v. 30.12.2009, Az. 6 A 857/07, juris), jedoch verzichtet werden, weil für die Klägerin aus den Gesamtumständen ohne weiteres erkennbar war, inwieweit der Beklagte ihr gegenüber für Rundfunkempfangsgeräte rückständige Rundfunkgebühren festgesetzt hat (vgl. auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 12.11.2009, Az. 4 LB 559/07, juris).
