Rechtsprechung
   VG Sigmaringen, 14.11.2002 - 6 K 2049/00   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Baden-Württemberg

    Zur Ausübung des Vorkaufsrechts aus einem Werbenutzungsvertrag

  • Landesrecht Baden-Württemberg

    § 54 S 1 VwVfG BW, § 58 Abs 1 VwVfG BW, § 62 VwVfG BW, § 43 VwGO, § 16 StrG BW, § 19 StrG BW, § 504 BGB, § 463 BGB, § 507 S 2 BGB
    Zur Ausübung des Vorkaufsrechts aus einem Werbenutzungsvertrag

  • VD-BW Rechts- und Vorschriftendienst(Abodienst, kostenloser Testzugang, Einzelerwerb möglich, Leitsatz frei) (Volltext und Leitsatz)

    Drittfeststellungsklage; Sondernutzungserlaubnis; Stadtmöblierung; öffentlich-rechtlicher Vertrag; Werbenutzungsvertrag; Auslegung; Vorpachtrecht; Hauptleistungspflicht; Nebenpflicht; Fremdkörper; Sittenwidrigkeit

Verfahrensgang




Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)  

  • VGH Baden-Württemberg, 01.10.2004 - 5 S 1012/03  

    Ausübung eines Vorpachtrechts aus einem Werbenutzungsvertrag

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 14. November 2002 - 6 K 2049/00 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Kostenentscheidung wie folgt lautet: Von den Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1 tragen die Beklagte 2/3, der Beigeladene zu 2 1/12 und die Beigeladene zu 3 1/4.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 14. November 2002 - 6 K 2049/00 - zu ändern und die Klage abzuweisen.

  • VG Freiburg, 18.12.2007 - 4 K 1763/06  

    Vorpachtvertrag für Schilderwerbung mit einer Gemeinde

    Wenn dies doch geschieht, so liegt dies, wie ausgeführt, im Rahmen der Wahrnehmung der Vertragsfreiheit und des Selbstgestaltungsrechts der Gemeinde (vgl. dazu auch VG Sigmaringen, Urteil vom 14.11.2002 - 6 K 2049/00 -, juris).
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht