Rechtsprechung
   VG Sigmaringen, 16.03.2005 - 4 K 200/04   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Veränderungssperre; Voraussetzung für eine zweite Verlängerung.

  • Justiz Baden-Württemberg

    Veränderungssperre; Voraussetzung für eine zweite Verlängerung.

  • Landesrecht Baden-Württemberg

    § 1 Abs 3 BauGB, § 1 Abs 5 BauGB, § 1 Abs 6 BauGB, § 14 Abs 1 BauGB, § 17 Abs 1 BauGB, § 17 Abs 2 BauGB, § 29 Abs 1 BauGB, § 30 Abs 1 BauGB, § 42 BauGB, § 214 BauGB, § 215 BauGB, § 58 Abs 1 BauO BW, § 113 Abs 1 VwGO
    Veränderungssperre; Voraussetzung für eine zweite Verlängerung.

  • VD-BW Rechts- und Vorschriftendienst(Abodienst, kostenloser Testzugang, Einzelerwerb möglich, Leitsatz frei) (Volltext und Leitsatz)

    Erforderlichkeit; weitere Verlängerung; Veränderungssperre

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ...  

  • VGH Baden-Württemberg, 05.04.2006 - 8 S 1737/05  

    Anspruch auf Teilgenehmigung des Bauvorhabens

    Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat die Klage mit Urteil vom 16.03.2005 - 4 K 200/04 - abgewiesen.

    Am 04.11.2005/24.03.2006 hat die Klägerin den Antrag gestellt, das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 16. März 2005 - 4 K 200/04 - zu ändern und festzustellen, dass ihr in der Zeit vom 30. Juli 2003 bis zum 14. April 2004 ein Anspruch auf Erteilung der beantragten Baugenehmigung zustand, hilfsweise festzustellen, dass ihr in der Zeit vom 30. Juli 2003 bis zum 14. April 2004 ein Anspruch auf Erteilung der beantragten Baugenehmigung mit Ausnahme der Stellplätze Nr. 46 bis 69 zustand.

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