Rechtsprechung
| VG Sigmaringen, 16.12.2010 - NC 6 K 1722/10 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Zulassung zum Studium und Überprüfung der Kapazitätsberechnung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren
- Justiz Baden-Württemberg
Zulassung zum Studium und Überprüfung der Kapazitätsberechnung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren
- Landesrecht Baden-Württemberg
Zulassung zum Studium und Überprüfung der Kapazitätsberechnung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren
Wird zitiert von ... (2)
- VG Sigmaringen, 20.11.2012 - NC 6 K 2062/12
Lehrverpflichtungsbandbreiten; Lehrverpflichtung befristet; beschäftigter …
Anders als in den Vorjahren sind ausweislich der vorliegenden Dienstaufgabenbeschreibungen derzeit keine Lehrpersonen ohne zahnärztliche Qualifikation in der Lehreinheit beschäftigt; sollten die als "Wissenschaftler" bezeichneten Lehrpersonen S. und L. nicht über eine zahnärztliche Qualifikation verfügen und daher tatsächlich keine Krankenversorgungsaufgaben wahrnehmen, gelten die Ausführungen der Kammer aus ihren Beschlüssen vom 16.12.2010 - NC 6 K 1722/10 u.a. - weiterhin fort.Weiterhin hat die Kammer (vgl. wiederum die Beschlüsse vom 16.12.2010 - NC 6 K 1722/10 u.a. -, auf deren Begründung verwiesen wird) zahlreiche kapazitätsrelevante Maßnahmen in der Lehreinheit bereits einer rechtlichen Kontrolle unterzogen und nicht beanstandet.
Die Neueinrichtung einer befristeten Ä1-Stelle (+ 4 SWS) in der Abteilung IV hat die Kammer im Eilverfahren als (Teil-)Ausgleich in Höhe von 4 SWS für die kapazitätsrechtlich vormals nicht anerkannte Umwidmung einer C3-Stelle in der Abteilung III (MKG-Chirurgie) in eine befristete Angestelltenstelle akzeptiert (vgl. wiederum die Beschlüsse vom 16.12.2010 - NC 6 K 1722/10 u.a. -, auf deren Begründung verwiesen wird); jedenfalls in dieser Höhe ist die fiktive Fortführung von Lehrdeputat nach vorläufiger Einschätzung im Eilverfahren nicht mehr gerechtfertigt.
Zur näheren diesbezüglichen Begründung wird abermals auf die - den Prozessbevollmächtigten der Beteiligten bekannten - Ausführungen der Kammer in den Beschlüssen vom 16.12.2010 - NC 6 K 1722/10 u.a. - verwiesen.
- VG Sigmaringen, 12.12.2011 - NC 6 K 2468/11
Lehrverpflichtungsbandbreiten
Anders als in den Vorjahren sind ausweislich der vorliegenden Dienstaufgabenbeschreibungen derzeit keine Lehrpersonen ohne zahnärztliche Qualifikation in der Lehreinheit beschäftigt (vgl. dazu jedoch ohnehin VG Sigmaringen, Beschlüsse vom 16.12.2010 - NC 6 K 1722/10 u.a. -).Weiterhin hat die Kammer (vgl. wiederum die Beschlüsse vom 16.12.2010 - NC 6 K 1722/10 u.a. -, auf deren Begründung verwiesen wird) zahlreiche kapazitätsrelevante Maßnahmen in der Lehreinheit bereits einer rechtlichen Kontrolle unterzogen und nicht beanstandet.
Die Neueinrichtung einer befristeten Ä1-Stelle (+ 4 SWS) in der Abteilung IV hat die Kammer im Eilverfahren als (Teil-)Ausgleich in Höhe von 4 SWS für die kapazitätsrechtlich vormals nicht anerkannte Umwidmung einer C3-Stelle in der Abteilung III (MKG-Chirurgie) in eine befristete Angestelltenstelle akzeptiert (vgl. wiederum die Beschlüsse vom 16.12.2010 - NC 6 K 1722/10 u.a. -, auf deren Begründung verwiesen wird); jedenfalls in dieser Höhe ist die fiktive Fortführung von Lehrdeputat nach vorläufiger Einschätzung im Eilverfahren nicht mehr gerechtfertigt.
Zur näheren diesbezüglichen Begründung wird abermals auf die Ausführungen der Kammer in den Beschlüssen vom 16.12.2010 - NC 6 K 1722/10 u.a. - verwiesen.
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