Rechtsprechung
   VG Sigmaringen, 24.11.2009 - 6 K 2494/09   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Baden-Württemberg

    Vergnügungssteuer; Mindeststeuersatz; Wirklichkeitsmaßstab; Anforderungen an Ersatzmaßstab

  • Landesrecht Baden-Württemberg

    Vergnügungssteuer; Mindeststeuersatz; Wirklichkeitsmaßstab; Anforderungen an Ersatzmaßstab

  • VD-BW Rechts- und Vorschriftendienst(Abodienst, kostenloser Testzugang, Einzelerwerb möglich, Leitsatz frei) (Volltext und Leitsatz)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung aufschiebender Wirkung des Widerspruchs gegen Vergnügungssteuerbescheid für Geldspielgeräte; unzulässiger Mindeststeuersatz bei gleichheitswidriger Erfassung des Vergnügungsaufwands der Spieler an Geldspielgeräten




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Wird zitiert von ... (2)  

  • VG Sigmaringen, 14.12.2011 - 6 K 1685/10  

    Vermögenssteuer; Mindeststeuer; erdrosselnde Wirkung; Beweiswert

    Nachdem die Kammer in einem Eilverfahren eines anderen Geräteaufstellers im Stadtgebiet der Beklagten (Beschluss vom 24.11.2009 - 6 K 2494/09 -) Zweifel an der Zulässigkeit der Höhe der Mindestbesteuerung geäußert hatte und in einem Klageverfahren der Klägerin bei der Kammer (6 K 2275/09) betreffend die Abrechnungsmonate Januar bis März 2009 die diesbezüglichen Rechtsfragen vertieft erörtert wurden, änderte die Beklagte ihre Vergnügungssteuersatzung am 19.04.2010 mit Rückwirkung zum 01.04.2009 und setzte den Mindeststeuersatz in § 7 Abs. 1 Nr. 1 c) für in Spielhallen aufgestellte Geräte mit Gewinnmöglichkeit auf 220 Euro, für andernorts aufgestellte Geräte auf 60 Euro herab.

    Auch im Übrigen habe die Beklagte bei ihrer Satzungsänderung den Kontrollüberlegungen der erkennenden Kammer aus ihrem Beschluss vom 24.11.2009 - 6 K 2494/09 - Rechnung getragen.

    Dem Gericht liegen die Akten der Beklagten (zwei Leitz-Ordner sowie die Akten aus dem Satzungsänderungsverfahren) wie auch die Akten aus den Verfahren 6 K 2275/09 und 6 K 1663/10 (einschließlich der dort vorgelegten Behördenakten), 6 K 2494/09 und 6 K 1892/10 vor.

    Dem schließt sich die Kammer - wie im Ergebnis bereits im den Beteiligten bekannten Eilbeschluss vom 24.11.2009 (6 K 2494/09) - an (ebenso: OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23.08.2011 - 4 L 323/09 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.05.2011 - 14 A 907/11 - vgl. im Übrigen insoweit auch bereits BVerwG, Urteil vom 10.12.2009 - 9 C 12.08 -, NVwZ 2010, 784).

    Darüber hinausgehend trägt die neu gefasste Mindeststeuerregelung der Beklagten selbst den Kontrollüberlegungen der Kammer aus ihrem Eilbeschluss vom 24.11.2009 - 6 K 2494/09 - Rechnung.

    Die Höhe des Steuersatzes allein (hier: 20 % der Bruttokasse) führt noch nicht zur einer solchen Annahme (vgl. dazu die Ausführungen im den Beteiligten bekannten Eilbeschluss vom 24.11.2009 - 6 K 2494/09 -, auf dessen Begründung insoweit in entsprechender Anwendung von § 117 Abs. 5 VwGO verwiesen wird).

  • VG Wiesbaden, 03.04.2012 - 1 L 775/11  

    Zulässigkeit einer Spielautomatensteuer von 20 % der Bruttokasse

    Nach der im Rahmen des § 80 Abs. 5 S. 1 VwGO entsprechende Anwendung findenden Bestimmung des § 80 Abs. 4 S. 3 VwGO (Hess. VGH, Beschluss vom 26.03.2008 - 8 TG 2493/07 - Sächsisches OVG, Beschluss vom 24.02.2009 - 5 B 383/08 - VG Sigmaringen, Beschluss vom 24.11.2009 - 6 K 2494/09 - jeweils zitiert nach Juris) kann das Gericht bei Anforderung öffentlicher Abgaben die aufschiebende Wirkung von Widerspruch oder Klage anordnen, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsaktes bestehen oder wenn die Vollziehung für den Abgaben- oder Kostenpflichtigen eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte zur Folge hätte.

    Die Spielapparatesteuer ist den Aufwandsteuern im Sinne des Art. 105 Abs. 2a GG zuzuordnen, da sie die Leistungsfähigkeit des Spielers erfassen soll, der sich an dem Gerät vergnügt (BVerwG, Urteil vom 10.12.009 - 9 C 12/08; VG Sigmaringen, Beschluss vom 24.11.2009 - 6 K 2494/09 -, zitiert nach Juris).

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