Rechtsprechung
   VG Sigmaringen, 31.10.2001 - 8 K 438/99   

Volltextveröffentlichungen (2)




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Wird zitiert von ... (2)  

  • OVG Niedersachsen, 03.12.2008 - 2 LC 1270/04  

    Erlass von Langzeitstudiengebühren; Ausbildungsförderung; Bedarf;

    Eine solche ist dann anzunehmen, wenn dem Studierenden monatlich nur Mittel zur Verfügung stehen, die unterhalb des Höchstsatzes nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (hier anwendbar in der im maßgeblichen Erhebungszeitraum geltenden Fassung des Gesetzes zur Reform und Verbesserung der Ausbildungsförderung vom 19.3.2001 - BGBl. I S. 390) gemäß §§ 13, 13 a BAföG verbleiben (ebenso OVG NRW, Urt. v. 6.2.2007 - 15 A 5228/04 -, NWVBl. 2007, 352; ferner VG Braunschweig, Urt. v. 23.1.2004 - 6 A 432/03 - VG Göttingen, Urt. v. 4.3.2004 - 4 A 98/03 - VG Sigmaringen, Urt. v. 31.10.2001 - 8 K 438/99 - VG Köln, Urt. v. 26.4.2004 - 6 L 562/04 -).
  • VG Göttingen, 04.03.2004 - 4 A 98/03  

    Die Erhebung von Studiengebühren in Niedersachsen ist rechtmäßig.; Erlass;

    Die Kammer verneint das Vorliegen einer wirtschaftlichen Notlage in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des VG Braunschweig (Urteil vom 23.1.2004 - 6 A 432/03 -) und des VG Sigmaringen (Urteil vom 31.10.2001 - 8 K 438/99 - juris, zum Hochschulgebührengesetz in Baden-Württemberg) jedenfalls dann, wenn dem Studierenden mehr als der Förderungshöchstsatz nach dem BAföG in Höhe von 585 EUR (§ 13 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 Satz 1, § 13 a BAföG) zur Verfügung steht.
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