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VG Stade, 06.09.2004 - 3 E 1442/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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Richterliche Durchsuchungserlaubnis
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 44 Abs. 2 WPflG; § ... 3 Abs. 3 WPflG; § 24 Abs. 1 WPflG; § 23 WPflG; § 45 Abs. 1 WPflG; Art. 13 Abs. 2 GG; § 40 VwGO; Art. 2 Abs. 2 GG; § 44 Abs. 3 WPflG; § 51 WPflG; § 44 Abs. 4 WPflG; Art. 2 Abs. 1 GG; § 5 WPflG; § 17 Abs. 3 WPflG; Art. 104 Abs. 1 GG; § 13 Abs. 1 VwVG; § 6 Abs. 2 VwVG
Erteilung der Befugnis an den beauftragten Vollstreckungsbeamten zur Durchsetzung der Nachmusterung; Anordnung der Vorführung zur amtsärztlichen Untersuchung durch Öffnung der Wohnung; Überwachung der Reservisten, die Grundwehrdienst abgeleistet haben; Überprüfung des ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erteilung der Befugnis an den beauftragten Vollstreckungsbeamten zur Durchsetzung der Nachmusterung; Anordnung der Vorführung zur amtsärztlichen Untersuchung durch Öffnung der Wohnung; Überwachung der Reservisten, die Grundwehrdienst abgeleistet haben; Überprüfung des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BVerwG, 25.05.1984 - 8 C 87.82
Verwaltungsverfahren - Ungedienter Wehrpflichtiger - Musterung - Formlose Ladung
Auszug aus VG Stade, 06.09.2004 - 3 E 1442/04
Denn die erfolglos gebliebene Ladung ist kein Verwaltungsakt und im übrigen dadurch gegenstandslos geworden, daß der in ihr bezeichnete Musterungstermin verstrichen ist (vgl. Urteil vom 25. Mai 1984 - BVerwG 8 C 87.82 - Buchholz 448.0 § 17 WPflG Nr. 6 S. 3 ).Vollzogen wird vielmehr die nach § 44 Abs. 2 Satz 1 WPflG getroffene Anordnung der Vorführung, um deren Durchführung die Polizei zu ersuchen ist (§ 44 Abs. 2 Satz 2 WPflG; Urteil vom 25. Mai 1984, a.a.O. S. 5).
Ein Wehrpflichtiger, der eine Aufforderung des Kreiswehrersatzamts, sich zur Musterung vorzustellen (§ 17 Abs. 3 WPflG), also eine Ladung zur Musterung, unentschuldigt nicht befolgt, handelt ordnungswidrig (§ 45 Abs. 1 Nr. 5 WPflG) und kann deswegen mit einer Geldbuße belegt werden (§ 45 Abs. 2 WPflG; vgl. auch Urteil vom 25. Mai 1984, a.a.O. S. 5).
- VG Stade, 22.07.2003 - 3 E 793/03
Ladung zur Musterung sowie Eignungsuntersuchung und Eignungsfeststellung; …
Auszug aus VG Stade, 06.09.2004 - 3 E 1442/04
Die Kammer hat in mehreren vergleichbaren Verfahren unter anderem unter Bezugnahme auf den Beschluss vom 22.Juli 2003 -3 E 793/03 - (veröffentlicht in NVwZ 2004, 124) ausgeführt:. - BVerfG, 13.10.1971 - 1 BvR 280/66
Betriebsbetretungsrecht
Auszug aus VG Stade, 06.09.2004 - 3 E 1442/04
Weil das Fehlen einer richterlichen Anordnung - außer bei Gefahr im Verzuge - aber der Bedeutung des Grundrechts nicht gerecht würde (…vgl. Boehm-Tettelbach § 44 aaO Rdnr. 24), kann hier nichts anderes gelten als in den Fällen des § 758 ZPO a.F. und § 287 AO a.F. Insoweit fehlte es für die Vollstreckung auch an einem richterlichen Vollstreckungstitel und das BVerfG (… aaO) hat diese Vorschriften in ergänzender grundrechtskonformer Auslegung dem Richtervorbehalt unterworfen (vgl Beschlüsse dieses Gerichts v. 06.03.1980 - 1 St VG B 3/80, v. 10.. 08.1981 - 3 VG B 301/81, B. v. 14.09.1981 - 3 VG B 304/81 und v. 08.01.1988 - 5 VG B 2/87 - ).Denn der ebenso wie bei dem elementaren Grundrecht der Freiheit der Person (vgl. Art. 104 Abs. 2 Satz 1 GG) verstärkte verfassungsrechtliche Schutz gerade der Wohnräume im engeren Sinne entspricht dem grundsätzlichen Gebot unbedingter Achtung der Privatsphäre des Bürgers (BVerfGE 32, 54, 72) und hängt zusammen mit dem Schutz der Persönlichkeitsentfaltung in Art. 2 Abs. 1 GG.
- BGH, 17.12.1981 - VII ZB 8/81
Polizeiliche Vorführung als Freiheitsbeschränkung
Auszug aus VG Stade, 06.09.2004 - 3 E 1442/04
Sie stellt lediglich eine Freiheitsbeschränkung im Sinne des Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG dar, die auch durch eine Behörde angeordnet werden darf, wenn dies gesetzlich für zulässig erklärt worden ist (vgl. Beschluß vom 13. März 1964 - BVerwG VII B 34.63 - amtl. Umdruck S. 4 ; BGH, Beschluß vom 17. Dezember 1981 - VII ZB 8/81 - NJW 1982, 753 ff.). - BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 994/76
Zwangsvollstreckung I
Auszug aus VG Stade, 06.09.2004 - 3 E 1442/04
Von einer Zustellung des Antrags an den Antragsgegner und dessen Anhörung hat die Kammer abgesehen (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 03. April 1979 - 1 BvR 994/76 = DVBl 1979 S. 664 ff. , 666). - OVG Rheinland-Pfalz, 11.10.1985 - 1 E 35/85
Möglichkeit des Gläubigers zur Beantragung einer richterlichen Anordnung für die …
Auszug aus VG Stade, 06.09.2004 - 3 E 1442/04
Die Anordnung hat durch Beschluss der Kammer zu erfolgen (§ 5 Abs. 3 VwGO), da es sich um ein eigenständiges Verfahren handelt und nicht um ein Vollstreckungsverfahren i. S. d. § 169 VwGO "zugunsten des Bundes", welches der Vorsitzende des Gerichts "allein" als Vollstreckungsbehörde zu entscheiden hätte (vgl. Beschluss OVG Rheinland-Pfalz v. 11.10.1985, - 1 E 35/85 - = DÖV 1986, S. 251). - BVerwG, 13.03.1964 - VII B 34.63
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer Ladung und zwangsweisen polizeilichen …
Auszug aus VG Stade, 06.09.2004 - 3 E 1442/04
Sie stellt lediglich eine Freiheitsbeschränkung im Sinne des Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG dar, die auch durch eine Behörde angeordnet werden darf, wenn dies gesetzlich für zulässig erklärt worden ist (vgl. Beschluß vom 13. März 1964 - BVerwG VII B 34.63 - amtl. Umdruck S. 4 ; BGH, Beschluß vom 17. Dezember 1981 - VII ZB 8/81 - NJW 1982, 753 ff.).