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   VG Stade, 18.06.2009 - 1 A 666/08   

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https://dejure.org/2009,28485
VG Stade, 18.06.2009 - 1 A 666/08 (https://dejure.org/2009,28485)
VG Stade, Entscheidung vom 18.06.2009 - 1 A 666/08 (https://dejure.org/2009,28485)
VG Stade, Entscheidung vom 18. Juni 2009 - 1 A 666/08 (https://dejure.org/2009,28485)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Heranziehung zur Tragung von Bestattungskosten für den verstorbenen Vater - Ausnahmen von der Bestattungspflicht nach allgemeinen verfassungsrechtlichen Grundsätzen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Ausnahme; Bestattungspflicht; Härtefall; Sorgerechtsentzug; Verhältnismäßigkeit; teleologische Reduktion

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das mißhandelte Kind und die Bestattungspflicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ausnahme; Bestattungspflicht; Härtefall; Sorgerechtsentzug; Verhältnismäßigkeit; teleologische Reduktion

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Niedersachsen, 13.07.2005 - 8 PA 37/05

    Rechtsgrundlage für die Vornahme einer Bestattung durch die Ordnungsbehörde und

    Auszug aus VG Stade, 18.06.2009 - 1 A 666/08
    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hält etwa bei schweren Straftaten des Verstorbenen zu Lasten des an sich Bestattungspflichtigen einen derartigen Ausnahmetatbestand für gegeben (vgl. Beschluss vom 13. Juli 2005 - 8 PA 37/05 - zitiert nach juris).

    Auch in dem Fall, in dem eine Klägerin erst nach 45 Jahren ihren später verstorbenen Vater ausfindig gemacht hatte, der ihre Mutter verlassen hatte, als die Klägerin noch im Säuglingsalter war und in der Folgezeit weder Unterhalt gezahlt noch eine persönliche Beziehung zu der Klägerin unterhalten hatte, hat es keinen besonderen Ausnahmefall angenommen (vgl. Beschluss vom 13. Juli 2005 - 8 PA 37/05 - zitiert nach juris).

    Hierin und in dem besonders großen Maß der gegenseitigen Entfremdung der Familienmitglieder ist auch der Unterschied zu den Fällen zu sehen, in denen Kinder ohne staatlichen Eingriff tatsächlich getrennt von einem Elternteil aufgewachsen sind und in denen der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung keinen Grund für die Begrenzung der gewohnheitsrechtlich bestehenden Bestattungspflicht gesehen hat (vgl. zuletzt Senatsbeschl. v. 13.7.2005 - 8 PA 37/05 -, Nds. Rpfl. 2005, 382 ff. = NordÖR 2005, 434 f.).

  • OVG Niedersachsen, 18.12.2006 - 8 LA 131/06

    Angehöriger; Ausnahme; Ausnahmefall; Bestattung; Bestattungskosten;

    Auszug aus VG Stade, 18.06.2009 - 1 A 666/08
    Es hat aber in seinem Beschluss vom 18. Dezember 2006 (Az.: 8 LA 131/06) am Rande ausgeführt:.

    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat aber für den Entzug der elterlichen Gewalt des Verstorbenen über sein Kind einen Ausnahmetatbestand angenommen, weil ein solcher Sorgerechtsentzug ein besonders schwerwiegendes Fehlverhalten der Eltern und eine erhebliche Gefährdung des Kindeswohls voraussetzt (vgl. Beschluss vom 18. Dezember 2006 - 8 LA 131/06 - zitiert nach juris).

    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat zu einem ähnlichen Fall in seinem Beschluss vom 18. Dezember 2006 (8 LA 131/06) Folgendes ausgeführt:.

  • VG Stade, 27.07.2006 - 1 A 539/05

    Ausnahmefälle zur öffentlich- rechtlichen Bestattungspflicht bei Tod eines

    Auszug aus VG Stade, 18.06.2009 - 1 A 666/08
    Nach Auffassung der Kammer sind jedoch selbst nach Inkrafttreten des § 8 BestattG, welcher selbst keine Ausnahmevorschriften vorsieht, Ausnahmen nach allgemeinen verfassungsrechtlichen Grundsätzen, insbesondere dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, einzuräumen (vgl. dazu schon VG Stade, Urteil vom 27. Juli 2006 - 1 A 539/05 - zitiert nach juris).
  • OVG Saarland, 27.12.2007 - 1 A 40/07

    Erstattung von Bestattungskosten durch Angehörige des Verstorbenen bei gestörten

    Auszug aus VG Stade, 18.06.2009 - 1 A 666/08
    Daher muss sich die Bestimmung des Bestattungspflichtigen an objektiven Maßstäben orientieren, weil die zuständigen Gemeinden nicht innerhalb der Bestattungsfrist Ermittlungen und Untersuchungen über die tatsächlich bestehenden persönlichen Verhältnisse zwischen den Angehörigen und dem Verstorbenen durchführen und gegebenenfalls verifizieren können (vgl. OVG Saarland, Urteil vom 27. Dezember 2007 - 1 A 40/07 - zitiert nach juris).
  • BVerfG, 23.08.2006 - 1 BvR 476/04

    Recht der leiblichen Eltern auf Rückkehr eines zu Behandlungszwecken nach

    Auszug aus VG Stade, 18.06.2009 - 1 A 666/08
    Das elterliche Fehlverhalten muss ein solches Ausmaß erreichen, dass das Kind bei einem Verbleib in der Familie in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.8.2006 - 1 BvR 476/04 -, FamRZ 2006, 1593 ff., m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 19.05.2003 - 8 ME 76/03

    Angehöriger; Aufwendungsersatz; Bestattungspflicht; Friedhof; Gefahrenabwehr;

    Auszug aus VG Stade, 18.06.2009 - 1 A 666/08
    Für die Annahme eines Ausnahmetatbestandes, der die Bestattungspflicht entfallen lässt, hat es des Niedersächsische Oberverwaltungsgericht nicht als ausreichend angesehen, wenn der Verstorbene seiner bestattungspflichtigen Mutter vor mehr als 30 Jahren Geld entwendet hat (vgl. Beschluss vom 19. Mai 2003 - 8 ME 76/03 - zitiert nach juris).
  • VG Lüneburg, 16.12.2014 - 5 A 146/14

    Bestattungskosten; Bestattungspflicht; Totenfürsorge; Unterhalt

    OVG, Urt. v. 27.12.2007 - 1 A 40/07 -, juris, Rn. 87; Bay. VGH, Beschl. v. 09.06.2008 - 4 ZB 07.2815 -, juris, Rn. 7; VG Köln, Urt. v. 20.03.2009 - 27 K 5617/07 -, juris, Rn. 31; VG Stade, Urt. v. 18.06.2009 - 1 A 666/08 -, juris, Rn. 23).
  • VG Lüneburg, 14.07.2022 - 2 A 59/21

    Bestattungspflicht; minderjährige Kinder

    Dies habe das Verwaltungsgericht Stade in einem Urteil aus dem Jahr 2009 anerkannt (VG Stade, Urt. v. 18.6.2009 - 1 A 666/08 -, juris).

    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat eine solche Ausnahme bisher, soweit ersichtlich, allenfalls in Fällen in Betracht gezogen, in denen der Verstorbene zu Lasten des Bestattungspflichtigen eine schwere Straftat begangen hatte (Nds. OVG, Beschl. 3.5.2021 - 10 LA 233/20 -, juris; vgl. VG Stade, Urt. v. 18.6.2009 - 1 A 666/08 -, juris Rn. 23; vgl. diesbezüglich auch VG Stade, Urt. v. 18.6.2009 - 1 A 666/08 -, juris).

  • VG Schwerin, 11.03.2022 - 3 A 930/21

    Anfechtungsklage gegen eine im Widerspruchsbescheid eingestellte

    Ein Absehen von dieser Pflicht kommt nach der ständigen und obergerichtlichen Rechtsprechung - der sich der Berichterstatter anschließt - nur in extremen Ausnahmesituationen in Betracht; etwa bei schweren Straftaten des Verstorbenen zulasten des an sich Bestattungspflichtigen oder bei einem vergleichbaren besonders schwerwiegenden elterlichen Fehlverhalten und einer daraus folgenden beiderseitigen grundlegenden Zerstörung des Eltern-Kind-Verhältnisses (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 18. Dezember 2006 - 8 LA 131/06 -, juris Rn. 5; OVG Saarlouis, Urteil vom 27. Dezember 2007 - 1 A 40/07 -, juris Rn. 87; VGH München, Beschluss vom 9. Juni 2008 - 4 ZB 07.2815 -, juris Rn. 7; VG Koblenz, Urteil vom 14. Juni 2005 - 6 K 93/05.KO -, juris; VG Köln, Urteil vom 20. März 2009 - 27 K 5617/07 -, juris Rn. 31; VG Stade, Urteil vom 18. Juni 2009 - 1 A 666/08 -, Rn. 23, juris).

    Darunter zählen u. a. Fälle von Misshandlungen durch den Verstorbenen (vgl. VG Koblenz, Urteil vom 14. Juni 2005 - 6 K 93/05.KO -, juris) oder ein dauerhafter Entzug des elterlichen Sorgerechts nach §§ 1666, 1666a BGB (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 18. Dezember 2006 - 8 LA 131/06 -, juris; VG Stade, Urteil vom 18. Juni 2009 - 1 A 666/08 -, juris).

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