Rechtsprechung
   VG Stuttgart, 03.05.2005 - 11 K 936/05   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Keine besondere Härte bei Rückkehrverpflichtung in die Türkei für Ehegattin nach Auflösung der Lebensgemeinschaft.

  • Justiz Baden-Württemberg

    Keine besondere Härte bei Rückkehrverpflichtung in die Türkei für Ehegattin nach Auflösung der Lebensgemeinschaft.

  • Landesrecht Baden-Württemberg

    § 7 Abs 2 AufenthG, § 31 Abs 2 AufenthG
    Keine besondere Härte bei Rückkehrverpflichtung in die Türkei für Ehegattin nach Auflösung der Lebensgemeinschaft.

  • VD-BW Rechts- und Vorschriftendienst(Abodienst, kostenloser Testzugang, Einzelerwerb möglich, Leitsatz frei) (Volltext und Leitsatz)

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht; Besondere Härte; Ledige Frau; Türkei

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht