Rechtsprechung
   VG Stuttgart, 11.07.2002 - 1 K 36/02   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Sicherstellungsbescheid zwecks Beschlagnahme von Geldscheinen nach Vereinsverbot.

  • Justiz Baden-Württemberg

    Die Eigentumsvermutung des § 1006 BGB gilt auch im Vereinsrecht.

  • Landesrecht Baden-Württemberg

    § 68 Abs 1 VwGO, § 10 Abs 1 VereinsG, § 10 Abs 2 VereinsG, § 4 VereinsGDV, § 5 Abs 1 VereinsGDV, § 39 Abs 1 VwVfG BW, § 45 Abs 1 VwVfG BW, § 45 Abs 2 VwVfG BW, § 1006 Abs 1 BGB
    Sicherstellungsbescheid zwecks Beschlagnahme von Geldscheinen nach Vereinsverbot.

  • VD-BW Rechts- und Vorschriftendienst(Abodienst, kostenloser Testzugang, Einzelerwerb möglich, Leitsatz frei) (Volltext und Leitsatz)

    Vereinsverbot; Sicherstellungsbescheid; Vermögen im Gewahrsam Dritter




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Wird zitiert von ...  

  • VG Hannover, 21.01.2008 - 10 A 2695/05  

    Sicherstellung eines Warenlagers; Beweislast; Eigentum; Sicherstellung

    Eine solche Widerlegung der Eigentumsvermutung des § 1006 Abs. 1 Satz 1 BGB kann auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren mit Hilfe von Beweisanzeichen (Indiztatsachen) und Erfahrungssätzen geführt werden (VG Karlsruhe, Urteile vom 10.05.2001 - 9 K 2018/99 -, juris und vom 25.07.2001 - 12 K 138/01 - n.v., jeweils unter Bezugnahme auf BGH, Urteil vom 21.12.1960 - VIII ZR 145/59 -, NJW 1961, S. 777; vgl. auch VG Stuttgart, Beschluss vom 11.07.2002 - 1 K 36/02, juris und VG Berlin, Urteil vom 02.02.2000 - 1 A 173.98 - n.v.).
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