Rechtsprechung
   VG Stuttgart, 13.04.2005 - A 11 K 11220/03   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Baden-Württemberg

    Asylablehnung als "offensichtlich unbegründet" - isolierte Aufhebung des "Offensichtlichkeits"-Makels

  • Landesrecht Baden-Württemberg

    Art 16a Abs 1 GG, § 60 Abs 5 AufenthG 2004, § 30 AsylVfG 1992, § 10 Abs 3 AufenthG 2004, § 77 Abs 1 AsylVfG 1992
    Asylablehnung als "offensichtlich unbegründet" - isolierte Aufhebung des "Offensichtlichkeits"-Makels

  • VD-BW Rechts- und Vorschriftendienst(Abodienst, kostenloser Testzugang, Einzelerwerb möglich, Leitsatz frei) (Volltext und Leitsatz)

    Asylablehnung als „ offensichtlich unbegründet“ isolierte Aufhebung des „ Offensichtlichkeits“ -Makels

Zeitschriftenfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 425



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Wird zitiert von ... (4)  

  • VG Frankfurt/Main, 31.10.2006 - 1 E 1230/06  

    Zum Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels nach § 25 Abs 3 AufenthG

    Deshalb konnte dieses Offensichtlichkeitsurteil auch nicht isoliert angefochten werden, wie es nach der neuen Rechtslage angenommen werden muss (vgl. VG Stuttgart, Urt. v. 13.04.2005 - A 11 K 11220/03).
  • VG Freiburg, 08.06.2011 - A 1 K 1220/10  

    Beweislast bei der Darstellung der Verfolgung im Heimatland

    Seit Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes zum 1.1.2005 - konkret des § 10 Abs. 3 AufenthG - hat ein Asylbewerber, dessen Asylantrag abgelehnt wird, im Rahmen seines gerichtlichen Rechtsschutzes Anspruch auf die Überprüfung, ob seinem Asylbegehren der Makel der "offensichtlichen Unbegründetheit" anhaftet (VG Braunschweig, Urt. v. 3.3.2008 - 6 A 141/05 -, juris; Schl.-Holst. VG, Urt. v. 4.1.2007 - 14 A 66/06 -, juris; VG Stuttgart, Urt. v. 13.4.2005 - A 11 K 11220/03 - juris).
  • OVG Hamburg, 02.07.2007 - 4 Bf 290/06  

    D (A), Aufenthaltserlaubnis, abgelehnte Asylbewerber, offensichtlich unbegründet,

    Dies gilt selbst dann, wenn das Verwaltungsgericht sein Offensichtlichkeitsurteil (auch) auf § 30 Abs. 3 AsylVfG stützt (vgl. Dienelt, Der besondere Versagungsgrund des § 10 III 2 AufenthG bei als offensichtlich unbegründet abgelehnten Asylanträgen, ZAR 2005, 120 ; Discher, a.a.O., § 10 AufenthG Rdnr. 163; Wenger, a.a.O., § 10 AufenthG Rdnr. 7; vgl. ferner OVG Hamburg, Beschl. v. 19.6.2006 - 2 So 59/06 -; VG Stuttgart, Urt. v. 13.4.2005 - A 11 K 11220/03 -, juris Rdnr. 51).
  • VG Frankfurt/Oder, 11.07.2012 - 6 K 217/10  

    Asylrecht

    Diese Voraussetzungen liegen hier nicht vor, wobei auch insoweit gem. § 77 Abs. 1 AsylVfG auf den Zeitpunkt der (letzten) mündlichen Verhandlung abzustellen ist (ebenso VG Stuttgart, Urteil vom 13.April 2005 - A 11 K 11220/03 -, juris).
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