Rechtsprechung
| VG Stuttgart, 17.07.2001 - 6 K 2646/99 |
Volltextveröffentlichungen
- VD-BW Rechts- und Vorschriftendienst(Abodienst, kostenloser Testzugang, Einzelerwerb möglich, Leitsatz frei) (Volltext und Leitsatz)
Fernwärmeversorgung; Anschluss- und Benutzungszwang; Befreiungsregelung; Besonders gelagerte Tatbestände; Öffentliches Bedürfnis; Emissionsgutschrift
Kurzfassungen/Presse
- VG Stuttgart (Pressemitteilung)
Satzung der Stadt Aalen über öffentliche Fernwärmeversorgung im Bebauungsplangebiet Schlossäcker/Buchäcker (Aalen-Fachsenfeld) unwirksam - Kläger sind zum Einbau und Betrieb einer Ölheizung berechtigt
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 17.07.2001 - 6 K 2646/99
- VGH Baden-Württemberg, 18.03.2004 - 1 S 2261/02
- BVerwG, 10.09.2004 - 8 B 56.04
- BVerwG, 23.11.2005 - 8 C 14.04
Wird zitiert von ... (3)
- VGH Baden-Württemberg, 18.03.2004 - 1 S 2261/02
Anschluss- und Benutzungszwang aus Umweltschutzgründen?
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 17.7.2001 - 6 K 2646/99 - wird zurückgewiesen.das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 17.7.2001 - 6 K 2646/99 - aufzuheben und die Klage abzuweisen.
- OVG Schleswig-Holstein, 21.08.2002 - 2 L 30/00 Insoweit genügt das Fehlen an Anhaltspunkten dafür, dass der Betrieb des Fernheizwerkes hinsichtlich dieser Schadstoffe örtlich gesehen zu einer Luftverschlechterung führt (vgl. zu den Schadstoffmengen und zur Wirkung höherer Schornsteine VG Stuttgart, Urt. v. 17.07.2001 - 6 K 2646/99 -, UA S. 9 mit den dort zitierten Gutachten; siehe auch die von der Klägerin vorgelegte Studie der Firma CUBE zur Fernwärmeversorgung, S. 23).
- OVG Schleswig-Holstein, 05.01.2005 - 2 LB 62/04
Fernwärmeversorgung, Anschlusszwang, Benutzungszwang, globaler Klimaschutz; …
Unter diesen Voraussetzungen können mit Hilfe eines Blockheizkraftwerkes nicht nur die CO2-Emissionen erheblich vermindert werden, sondern auch der Ausstoß anderer Schadstoffe (vgl. VG Stuttgart, Urteil v. 17.07.2001 - 6 K 2646/99 -, UA S. 9 sowie - nachfolgend - VGH BW, Urt. v. 18.03.2004 - 1 S 2261/02 -, NuR 2004, 668 = VBlBW 2004, 337, 339).
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