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   VG Stuttgart, 21.04.2005 - 12 K 123/04   

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https://dejure.org/2005,25088
VG Stuttgart, 21.04.2005 - 12 K 123/04 (https://dejure.org/2005,25088)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 21.04.2005 - 12 K 123/04 (https://dejure.org/2005,25088)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 21. April 2005 - 12 K 123/04 (https://dejure.org/2005,25088)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Heilung bei Antrag auf Hilfe zur Erziehung von Anfang an, wenn der fehlende Antrag eines Elternteils nachgeholt wird.

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2002 - 12 A 4352/01

    Kostenerstattung für Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe; Voraussetzung des

    Auszug aus VG Stuttgart, 21.04.2005 - 12 K 123/04
    Eine Erstattungspflicht scheidet daher aus, wenn und soweit die Jugendhilfe rechtswidrig geleistet wird (allgemeine Ansicht, vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.8.2003 - 9 S 2398/02 - NDV-RD 2004, 68; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 18.3.2002 - 12 A 1681/99 - FEVS 53, 518; Urt. v. 12.9.2002 - 12 A 4352/01 - NJW 2003, 1409; Wiesner in Wiesner/Mörsberger/Oberloskamp/Struck, SGB VIII, 2. Aufl., § 89f Rn. 3).

    Außer in den Fällen, in denen zur Abwehr konkreter Gefährdungen des Kindeswohls Maßnahmen nach § 1666 BGB erforderlich sind, leitet sich die Legitimation zu Erziehungsleistungen somit ausschließlich von den Willenserklärungen des Personensorgeberechtigten ab (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.6.2001 - 5 C 6.00 - NJW 2002, 232; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 12.9.2002 - 12 A 4352/01 - NJW 2003, 1409 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    Ein Entzug der Rechte der Eltern auf Inanspruchnahme von Hilfe zur Erziehung war damit jedoch nicht verbunden (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.6.2001, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 12.9.2002, a.a.O.).

    Auf ein Verschulden des die Hilfe gewährenden Trägers der Jugendhilfe kommt es daher nicht an (OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 12.9.2002, a.a.O.).

  • BVerwG, 21.06.2001 - 5 C 6.00

    Elternrecht und Hilfe zur Erziehung; Hilfe zur Erziehung, Recht auf - als Teil

    Auszug aus VG Stuttgart, 21.04.2005 - 12 K 123/04
    Außer in den Fällen, in denen zur Abwehr konkreter Gefährdungen des Kindeswohls Maßnahmen nach § 1666 BGB erforderlich sind, leitet sich die Legitimation zu Erziehungsleistungen somit ausschließlich von den Willenserklärungen des Personensorgeberechtigten ab (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.6.2001 - 5 C 6.00 - NJW 2002, 232; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 12.9.2002 - 12 A 4352/01 - NJW 2003, 1409 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    Ein Entzug der Rechte der Eltern auf Inanspruchnahme von Hilfe zur Erziehung war damit jedoch nicht verbunden (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.6.2001, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 12.9.2002, a.a.O.).

    Die zunächst ohne das Einverständnis des Vaters der Hilfeempfängerin gewährte Hilfe zur Erziehung war schließlich auch nicht deshalb rechtmäßig, weil die im Zeitpunkt der Antragstellung noch zuständige Stadt Wiesbaden offenbar der Auffassung war, die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf das Jugendamt gebe diesem auch das Recht, Hilfe zur Erziehung nach §§ 27, 33 SGB VIII zu beantragen, und diese Auffassung seinerzeit teilweise auch in Rechtsprechung und Literatur vertreten wurde, bis die Rechtslage durch das zitierte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.6.2001 (a.a.O.) höchstrichterlich geklärt wurde.

  • VGH Baden-Württemberg, 19.08.2003 - 9 S 2398/02

    Inobhutnahme jugendlicher Ausländer - Kostentragung

    Auszug aus VG Stuttgart, 21.04.2005 - 12 K 123/04
    Eine Erstattungspflicht scheidet daher aus, wenn und soweit die Jugendhilfe rechtswidrig geleistet wird (allgemeine Ansicht, vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.8.2003 - 9 S 2398/02 - NDV-RD 2004, 68; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 18.3.2002 - 12 A 1681/99 - FEVS 53, 518; Urt. v. 12.9.2002 - 12 A 4352/01 - NJW 2003, 1409; Wiesner in Wiesner/Mörsberger/Oberloskamp/Struck, SGB VIII, 2. Aufl., § 89f Rn. 3).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2002 - 12 A 1681/99

    Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts im Jugendhilferecht ; Provisorische

    Auszug aus VG Stuttgart, 21.04.2005 - 12 K 123/04
    Eine Erstattungspflicht scheidet daher aus, wenn und soweit die Jugendhilfe rechtswidrig geleistet wird (allgemeine Ansicht, vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.8.2003 - 9 S 2398/02 - NDV-RD 2004, 68; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 18.3.2002 - 12 A 1681/99 - FEVS 53, 518; Urt. v. 12.9.2002 - 12 A 4352/01 - NJW 2003, 1409; Wiesner in Wiesner/Mörsberger/Oberloskamp/Struck, SGB VIII, 2. Aufl., § 89f Rn. 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.03.2007 - 12 S 2473/06

    Erstattung von Jugendhilfeleistungen - Ausschluss bei rechtswidriger Leistung -

    Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 21. April 2005 - 12 K 123/04 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 21.4.2005 - 12 K 123/04 - zu ändern und die Klage abzuweisen.

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