Rechtsprechung
   VG Stuttgart, 22.02.2005 - PL 21 K 6/05   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Baden-Württemberg

    Einstweilige Verfügung bei einer Personalratswahl.

  • Landesrecht Baden-Württemberg

    § 25 Abs 1 PersVG BW, § 86 Abs 2 PersVG BW, § 85 Abs 2 ArbGG
    Einstweilige Verfügung bei einer Personalratswahl.

  • VD-BW Rechts- und Vorschriftendienst(Abodienst, kostenloser Testzugang, Einzelerwerb möglich, Leitsatz frei) (Volltext und Leitsatz)

    Einstweilige Verfügung; Wahlverfahren; Anfechtungsberechtigte; Vorsitzendenentscheidung; Unterlassungsanspruch; Verpflichtungsanspruch

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (3)  

  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.2005 - PL 15 S 434/05  

    Vorsitzendenentscheidung in personalvertretungsrechtlichem Beschwerdeverfahren;

    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart - Fachkammer für Personalvertretungssachen - vom 22. Februar 2005 - PL 21 K 6/05 - wird zurückgewiesen.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.04.2007 - PL 15 S 940/05  

    Gewerkschaftsabkürzung zur Kennzeichnung eines Wahlvorschlags wahlberechtigter

    Dem Senat liegen die Akten des Verwaltungsgerichts - PL 21 K 8/05 - und - PL 21 K 6/05 - sowie die Akten des Senats im Verfahren - PL 25 S 434/05 - vor.
  • VG Saarlouis, 28.03.2006 - 9 F 1/06  

    Eilentscheidung durch den Vorsitzenden der Personalvertretungskammer - Anspruch

    Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gemäß § 113 Abs. 1, lit.c) und Abs. 2 SPersVG i.V.m. § 85 Abs. 2 ArbGG und §§ 935, 940 ZPO, über den der Vorsitzende der Fachkammer ungeachtet der Bestimmung des § 85 Abs. 2 ArbGG allein entscheiden kann, weil die Heranziehung der zur Mitwirkung berufenen ehrenamtlichen Richter der Kammer im Hinblick auf das vom Beteiligten zu 1. geltend gemachte Eilbedürfnis zu einer unvertretbaren Verzögerung führen würde, vgl. VGH München, Beschlüsse vom 22.05.1990, 17 PC 90.01453, und vom 27.06.1990, 17 PC 90.1811.; OVG Münster, Beschluss vom 05.04.1995, 1 B 580/95.PVL.; VGH Mannheim, Beschluss vom 24.02.2005, PL 15 S 434/05; OVG Greifswald, Beschluss vom 14.08.2003, 8 M 96/03; VG Hamburg, Beschluss vom 03.05.1999, 1 VG FL 8/99; VG Stuttgart, Beschluss vom 22.02.2005, PL 21 K 6/05; VG Berlin, Beschluss vom 24.05.2002, 62 A 14.02 - jeweils zitiert nach juris hat Erfolg.
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