Rechtsprechung
   VG Stuttgart, 22.05.2012 - 6 K 1263/12   

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Kinder, nicht Lebenspartner, müssen für Beerdigungskosten aufkommen

  • vgstuttgart.de (Pressemitteilung)

    Sohn muss für die Kosten der Bestattung seines Vaters auch dann aufkommen, wenn dieser in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelebt hat

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