Rechtsprechung
| VG Stuttgart, 24.09.2004 - 6 K 1956/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Zugehörigkeit zum regulären Arbeitsmarkt als Voraussetzung für Rechte nach dem Assoziationsabkommen mit der Türkei
- Justiz Baden-Württemberg
Zugehörigkeit zum regulären Arbeitsmarkt als Voraussetzung für Rechte nach dem Assoziationsabkommen mit der Türkei
- Landesrecht Baden-Württemberg
§ 47 Abs 1 AuslG, § 47 Abs 3 AuslG, Art 7 EWGAssRBes 1/80, Art 8 MRK
Zugehörigkeit zum regulären Arbeitsmarkt als Voraussetzung für Rechte nach dem Assoziationsabkommen mit der Türkei - VD-BW Rechts- und Vorschriftendienst(Abodienst, kostenloser Testzugang, Einzelerwerb möglich, Leitsatz frei) (Volltext und Leitsatz)
Nachzug; Ist-Ausweisung; maßgebender Zeitpunkt; ordnungsgemäße Beschäftigung; regulärer Arbeitsmarkt
Wird zitiert von ...
- VG Dresden, 10.05.2006 - 3 K 857/06
Ausländerrecht: Ausweisung eines Familienangehörigen eines …
Ohne abschließend über die Frage zu entscheiden, ob die von ihm möglicherweise vor Haftantritt erworbenen Ansprüche durch die Strafhaft erloschen sind (so VG Stuttgart, Urteil vom 24. September 2004, Az.: 6 K 1956/03, zit. nach JURIS) lässt sich jedenfalls feststellen, dass der Antragsteller bei Erlass der Ausweisungsverfügung aufgrund seiner Haft nicht dem regulären Arbeitsmarkt angehörte.
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