Rechtsprechung
   VG Stuttgart, 24.09.2004 - 6 K 1956/03   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Zugehörigkeit zum regulären Arbeitsmarkt als Voraussetzung für Rechte nach dem Assoziationsabkommen mit der Türkei

  • Justiz Baden-Württemberg

    Zugehörigkeit zum regulären Arbeitsmarkt als Voraussetzung für Rechte nach dem Assoziationsabkommen mit der Türkei

  • Landesrecht Baden-Württemberg

    § 47 Abs 1 AuslG, § 47 Abs 3 AuslG, Art 7 EWGAssRBes 1/80, Art 8 MRK
    Zugehörigkeit zum regulären Arbeitsmarkt als Voraussetzung für Rechte nach dem Assoziationsabkommen mit der Türkei

  • VD-BW Rechts- und Vorschriftendienst(Abodienst, kostenloser Testzugang, Einzelerwerb möglich, Leitsatz frei) (Volltext und Leitsatz)

    Nachzug; Ist-Ausweisung; maßgebender Zeitpunkt; ordnungsgemäße Beschäftigung; regulärer Arbeitsmarkt




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Wird zitiert von ...  

  • VG Dresden, 10.05.2006 - 3 K 857/06  

    Ausländerrecht: Ausweisung eines Familienangehörigen eines

    Ohne abschließend über die Frage zu entscheiden, ob die von ihm möglicherweise vor Haftantritt erworbenen Ansprüche durch die Strafhaft erloschen sind (so VG Stuttgart, Urteil vom 24. September 2004, Az.: 6 K 1956/03, zit. nach JURIS) lässt sich jedenfalls feststellen, dass der Antragsteller bei Erlass der Ausweisungsverfügung aufgrund seiner Haft nicht dem regulären Arbeitsmarkt angehörte.
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