Rechtsprechung
| VG Stuttgart, 28.07.2006 - 10 K 1408/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Justiz Baden-Württemberg
Missbräuchliche Ausnutzung einer ausländischen Fahrerlaubnis, dem diese in Tschechien aufgrund Unkenntnis von einer Drogenabhängigkeit erteilt worden war
- Landesrecht Baden-Württemberg
Art 1 Abs 2 EWGRL 439/91, Art 7 Abs 1 Buchst A EWGRL 439/91, Art 7 Abs 3 EWGRL 439/91, Art 8 Abs 4 EWGRL 439/91, § 11 Abs 6 FeV, § 11 Abs 8 FeV, § 28 Abs 4 FeV, § 28 Abs 5 FeV, § 46 Abs 1 FeV, § 46 Abs 5 FeV
Missbräuchliche Ausnutzung einer ausländischen Fahrerlaubnis, dem diese in Tschechien aufgrund Unkenntnis von einer Drogenabhängigkeit erteilt worden war - VD-BW Rechts- und Vorschriftendienst(Abodienst, kostenloser Testzugang, Einzelerwerb möglich, Leitsatz frei) (Volltext und Leitsatz)
Fahrerlaubnis; EU-Ausland; Anerkennung; Drogenabhängigkeit; Verkehrssicherheit; Missbräuchliche Ausnutzung EU-Recht
- archive.org
- streifler.de
Einstweiliger Rechtsschutz bei Rechtsmissbrauch Führerschein-Tourismus
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Straßenverkehrsrecht: Aberkennung des Rechts zum Gebrauch einer EU-Fahrerlaubnis
Kurzfassungen/Presse
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Entzug der Faghrerlaubnis
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 28.07.2006 - 10 K 1408/06
- VGH Baden-Württemberg, 11.09.2006 - 10 S 1900/06
Wird zitiert von ...
- VG Stuttgart, 21.03.2007 - 3 K 2703/06
Missbräuchliche Berufung auf Gemeinschaftsrecht; Wohnsitzerfordernis und MPU
In der Verwaltungsrechtsprechung ist allerdings ein Rechtsmissbrauch bejaht worden, wenn der Fahrerlaubnisinhaber die Behörden des ausstellenden Mitgliedstaats über erhebliche Umstände erwiesenermaßen getäuscht hat (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschlüsse vom 29.8.2006 - 1 M 46/06 -, Blutalkohol 43, 501 und vom 30.8.2006 - 1 M 59/06 -, NordÖR 2006, 500), wenn er missbräuchlich Kommunikationsprobleme zwischen den Mitgliedstaaten ausgenutzt hat (vgl. VG Stuttgart, Beschluss vom 28.7.2006 - 10 K 1408/06 -) oder wenn seine mangelnde Fahreignung offenkundig ist (vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 22.1.2007 - 1 K 1435/06 -).
