Rechtsprechung
   VG Stuttgart, 31.01.2014 - 1 K 173/13   

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https://dejure.org/2014,1491
VG Stuttgart, 31.01.2014 - 1 K 173/13 (https://dejure.org/2014,1491)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 31.01.2014 - 1 K 173/13 (https://dejure.org/2014,1491)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 31. Januar 2014 - 1 K 173/13 (https://dejure.org/2014,1491)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sturz eines Lehrers beim Besuch eines Volksfestes während einer Klassenfahrt als Dienstunfall

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LBeamtVG § 45
    Versorgung; Dienstunfall - Klassenfahrt; Bierzelt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Dienstunfälle - Volksfestbesuch bei Klassenfahrt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Der Tanz der Lehrerin auf der Bierbank - Dienstunfall!!!

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Sturz von der Festzeltbank in Aussübung des Dienstes

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Dienstunfall - Wenn die Lehrerin im Bierzelt von der Bank stürzt...

  • lto.de (Kurzinformation)

    Dienstunfälle - Tanz auf Bierbank gehörte zu dienstlichen Aufgaben

  • Jurion (Kurzinformation)

    Dienstunfall einer Lehrerin bei Sturz von Bank im Bierzelt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Sturz einer Lehrerin von Festzeltbank auf Klassenfahrt stellt Dienstunfall dar

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Lehrerin im Bierzelt verunglückt - Im Rahmen einer Klassenfahrt ist der Besuch auf dem Frühlingsfest dienstlicher Natur

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Sturz einer Lehrerin von Festzeltbank auf Klassenfahrt stellt Dienstunfall dar

  • jurios.de (Kurzinformation)

    Lehrerin stürzt von Bierbank - Arbeitsunfall

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Sturz im Bierzelt als Dienstunfall anerkannt

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Sturz einer Lehrerin von einer Bierbank ist Arbeitsunfall

  • anwalt.de (Pressemitteilung)

    Dienstunfall einer Lehrerin bei Sturz von Bank im Bierzelt

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Lehrerin stürzt von Bierzeltbank: Dienstunfall

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Sturz von Bierbank - Arbeitsunfall?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Sturz von Bank im Bierzelt während einer Klassenfahrt als Dienstunfall anzuerkennen - Lehrerin steht Unfallfürsorge nach Dienstunfall zu

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 03.11.1976 - VI C 203.73

    Unfall eines Lehrers - Teilnahme am Semesterabschlußtreffen - Öffentlicher

    Auszug aus VG Stuttgart, 31.01.2014 - 1 K 173/13
    Das ist der Fall, wenn der Beamte den Unfall bei einer Tätigkeit erleidet, die im engen natürlichen Zusammenhang mit seinen eigentlichen Dienstaufgaben oder sonstigen dienstlich notwendigen Verrichtungen steht, bei der der Beamte also gewissermaßen "im Banne" des Dienstes steht (BVerwG, Urt. v. 3.11.1976 - VI C 203.73 -, BVerwGE 51, 220; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 28.9.2007 - 4 S 516/06 -, VBlBW 2008, 225).

    Der pädagogische Gesamtauftrag gebietet es vielmehr, dass ein Lehrer einen Grundstock an Vertrauen zu den Schülern aufbaut (BVerwG, Urt. v. 3.11.1976, a.a.O., RNr. 29), wozu Veranstaltungen wie der Besuch des Volksfestes, aber auch des Bierzelts, der eine gesellige Kommunikation mit den Schülern ermöglicht, durchaus gehören.

  • BVerwG, 26.02.2008 - 2 B 135.07

    Dienstunfall; Schullandheimaufenthalt; Notwendigkeit der Übernachtung;

    Auszug aus VG Stuttgart, 31.01.2014 - 1 K 173/13
    Kein Dienstunfall liegt allerdings dann vor, wenn der Unfall bei einer Verhaltensweise des Beamten eingetreten ist, die mit der Dienstausübung schlechthin nicht mehr in Zusammenhang gebracht werden kann (BVerwG, Beschl. v. 26.2.2008 - 2 B 135/07 -, NVwZ-RR 2008, 410, RNr. 10).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.09.2007 - 4 S 516/06

    Dienstunfall des Lehrers beim Duschen in einem Schullandheim während der

    Auszug aus VG Stuttgart, 31.01.2014 - 1 K 173/13
    Das ist der Fall, wenn der Beamte den Unfall bei einer Tätigkeit erleidet, die im engen natürlichen Zusammenhang mit seinen eigentlichen Dienstaufgaben oder sonstigen dienstlich notwendigen Verrichtungen steht, bei der der Beamte also gewissermaßen "im Banne" des Dienstes steht (BVerwG, Urt. v. 3.11.1976 - VI C 203.73 -, BVerwGE 51, 220; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 28.9.2007 - 4 S 516/06 -, VBlBW 2008, 225).
  • OLG Stuttgart, 16.03.2017 - 13 U 165/16

    Deliktshaftung wegen Körperverletzung: Voraussetzungen eines Anspruchs auf

    Richtig führte das Landgericht aus, es sei bei Besuchern eines Festzeltes, wie dem vorliegenden, durchaus üblich, dass diese kollektiv auf die Bierbänke steigen und dort zur Musik tanzen (VG Stuttgart, Urteil vom 31.01.2014 - 1 K 173/13, juris Rn. 23).
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