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   VG Berlin, 16.02.2012 - 29 K 21.09   

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https://dejure.org/2012,31746
VG Berlin, 16.02.2012 - 29 K 21.09 (https://dejure.org/2012,31746)
VG Berlin, Entscheidung vom 16.02.2012 - 29 K 21.09 (https://dejure.org/2012,31746)
VG Berlin, Entscheidung vom 16. Februar 2012 - 29 K 21.09 (https://dejure.org/2012,31746)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 1 VerkFlBerG, § 1 Abs 2 VermG, § 1 Abs 3 VermG, § 1 Abs 4 VermG, § 2 Abs 1 VermG
    Rückübertragung von Grundstücken in der ehemaligen DDR

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Restitution; Veräußerung durch staatlichen Verwalter; unlautere Machenschaft; Investitionskauf für Bau von Verkehrsanlagen; Verkehrsfläche; Vollzugsdefizit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 26.06.1997 - 7 C 57.96

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus VG Berlin, 16.02.2012 - 29 K 21.09
    Der Schädigungstatbestand der Veräußerung durch den staatlichen Verwalter (§ 1 Abs. 1 Buchst. c VermG) ist nicht erfüllt, wenn dieser ein Grundstück in das Eigentum des Volkes verkauft hat, um einer drohenden Enteignung zuvorzukommen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1997 - 7 C 57.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 114).(Rn.32).

    Der staatliche Verwalter muss sich gewissermaßen des Eigentums bemächtigt haben, um es an einen Dritten zu übertragen (Urteil vom 26. Juni 1997 - 7 C 57.96 -, Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 114 = juris Rdnr. 14 m.w.N.).

  • BVerwG, 29.04.1999 - 7 C 18.98

    Offene Vermögensfragen - Aufbaugrundschuld; staatlicher Verwalter; Anordnung

    Auszug aus VG Berlin, 16.02.2012 - 29 K 21.09
    Allerdings ist nach der Rechtsprechung des BVerwG (Urteil vom 29. April 1999 - 7 C 18.98 -,VIZ 2000, 29) § 1 Abs. 4 VermG - und in Konsequenz daraus § 18 Abs. 2 VermG - auch anwendbar, wenn eine formelle Anordnung der staatlichen Verwaltung unterblieben ist, sofern die betroffenen Vermögenswerte gleichwohl materiell der staatlichen Verwaltung unterfielen und die staatliche Verwaltung ausgeübt wurde, "denn die Vorschrift gewährt Wiedergutmachung dafür, dass dem Eigentümer die Befugnis, über den Vermögenswert selbst oder durch einen Bevollmächtigten zu verfügen, aufgrund staatlicher Verwaltung nach der Rechtswirklichkeit der DDR erkennbar entzogen war" (BVerwG a.a.O.).
  • BVerwG, 11.07.2005 - 8 B 31.05

    Unlautere Machenschaft durch Enteignung nach dem Aufbaugesetz; Enteignung zum

    Auszug aus VG Berlin, 16.02.2012 - 29 K 21.09
    Hinzu kommt, dass die Erklärung zum Aufbaugebiet vor allem Voraussetzung der Inanspruchnahme war (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Juli 2005 - 8 B 31.05 -, Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 39 = juris Rdnr. 5), während es hier wegen des freihändigen Erwerbes zu keiner Inanspruchnahme gekommen ist; das Fehlen einer Aufbaugebietserklärung wäre daher, wenn überhaupt, nur dann relevant, wenn die Voraussetzungen dafür nicht vorgelegen hätten.
  • BVerwG, 04.08.2000 - 7 B 43.00

    Anforderungen an die Darlegung des Revisionsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung

    Auszug aus VG Berlin, 16.02.2012 - 29 K 21.09
    Daran fehlt es, wenn die Veräußerung nur dazu diente, einer Enteignung zuvorzukommen (BVerwG a.a.O. Rdnr. 15 ff. zur möglichen Enteignung von Mauergrundstücken nach dem Verteidigungsgesetz der DDR; Urteil vom 18. November 1997 - 7 C 65.96 -, Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 130 = juris Rdnr. 7 ff. zu einer möglichen Enteignung nach dem Berggesetz; Beschluss vom 4. August 2000 - 7 B 43.00 -, Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 10 = juris Rdnr. 8 zu einer möglichen Enteignung nach dem Baulandgesetz; Beschluss vom 9. August 2000 - 8 B 110.00 - VIZ 2001, 99 zu einer mögliche Enteignung nach dem Aufbaugesetz).
  • BVerwG, 12.09.2008 - 8 B 62.08

    Grundsätzliche Klärungsbedürftigkeit der Beurteilung der "Gemeinsamen Anweisung"

    Auszug aus VG Berlin, 16.02.2012 - 29 K 21.09
    Es handelt sich insoweit um eine nachträgliche Fehlerkorrektur, die eine entstandene "formelle" Gesetzwidrigkeit beseitigen soll (Beschluss vom 12. September 2008 - 8 B 62.08 -, ZOV 2009, 45 = juris Rdnr. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.11.2004 - 7 B 52.04

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Vermögensrechtliche

    Auszug aus VG Berlin, 16.02.2012 - 29 K 21.09
    Gleiches gilt, wenn die Veräußerung auf Grund einer rechtlichen Verpflichtung erfolgte (BVerwG, Urteil vom 16. Juli 1998 - 7 C 39.97 -, Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 159 = juris Rdnr. 16 zur Veräußerung eines Eigenheimes nach Entzug des Nutzungsrechts am volkseigenen Boden), sowie schließlich bei der Mitwirkung des staatlichen Verwalters an einer Erbauseinandersetzung (BVerwG, Beschluss vom 10. November 2004 - 7 B 52.04 -, juris Rdnr. 6 m.w.N.) oder der Aufhebung der ehelichen Vermögensgemeinschaft (BVerwG, Beschluss vom 14. Mai 2010 - 8 B 86.09 -, juris Rdnr. 2 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 18.11.1997 - 7 C 65.96

    Braunkohletagebau; Inanspruchnahme Grundstück; staatlicher Verwalter;

    Auszug aus VG Berlin, 16.02.2012 - 29 K 21.09
    Daran fehlt es, wenn die Veräußerung nur dazu diente, einer Enteignung zuvorzukommen (BVerwG a.a.O. Rdnr. 15 ff. zur möglichen Enteignung von Mauergrundstücken nach dem Verteidigungsgesetz der DDR; Urteil vom 18. November 1997 - 7 C 65.96 -, Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 130 = juris Rdnr. 7 ff. zu einer möglichen Enteignung nach dem Berggesetz; Beschluss vom 4. August 2000 - 7 B 43.00 -, Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 10 = juris Rdnr. 8 zu einer möglichen Enteignung nach dem Baulandgesetz; Beschluss vom 9. August 2000 - 8 B 110.00 - VIZ 2001, 99 zu einer mögliche Enteignung nach dem Aufbaugesetz).
  • BVerwG, 09.08.2000 - 8 B 110.00

    Voraussetzungen für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Enteignungen

    Auszug aus VG Berlin, 16.02.2012 - 29 K 21.09
    Daran fehlt es, wenn die Veräußerung nur dazu diente, einer Enteignung zuvorzukommen (BVerwG a.a.O. Rdnr. 15 ff. zur möglichen Enteignung von Mauergrundstücken nach dem Verteidigungsgesetz der DDR; Urteil vom 18. November 1997 - 7 C 65.96 -, Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 130 = juris Rdnr. 7 ff. zu einer möglichen Enteignung nach dem Berggesetz; Beschluss vom 4. August 2000 - 7 B 43.00 -, Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 10 = juris Rdnr. 8 zu einer möglichen Enteignung nach dem Baulandgesetz; Beschluss vom 9. August 2000 - 8 B 110.00 - VIZ 2001, 99 zu einer mögliche Enteignung nach dem Aufbaugesetz).
  • VG Berlin, 22.11.2001 - 29 A 183.96

    Berechtigter in Bezug auf die Rückgabe oder Entschädigung eines Unternehmens bei

    Auszug aus VG Berlin, 16.02.2012 - 29 K 21.09
    Die Kammer hat sich dieser Rechtsauffassung für den Anwendungsbereich des § 1 Abs. 1 Buchst. c VermG angeschlossen (Urteil vom 22. November 2001 - 29 A 183.96 -, VIZ 2002, 687 = ZOV 2002, 190 m.w.N.).
  • BVerwG, 14.05.2010 - 8 B 86.09

    Eigentumsbemächtigung durch Verwalter Voraussetzung für Schädigungstatbestand

    Auszug aus VG Berlin, 16.02.2012 - 29 K 21.09
    Gleiches gilt, wenn die Veräußerung auf Grund einer rechtlichen Verpflichtung erfolgte (BVerwG, Urteil vom 16. Juli 1998 - 7 C 39.97 -, Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 159 = juris Rdnr. 16 zur Veräußerung eines Eigenheimes nach Entzug des Nutzungsrechts am volkseigenen Boden), sowie schließlich bei der Mitwirkung des staatlichen Verwalters an einer Erbauseinandersetzung (BVerwG, Beschluss vom 10. November 2004 - 7 B 52.04 -, juris Rdnr. 6 m.w.N.) oder der Aufhebung der ehelichen Vermögensgemeinschaft (BVerwG, Beschluss vom 14. Mai 2010 - 8 B 86.09 -, juris Rdnr. 2 ff. m.w.N.).
  • VG Berlin, 18.07.2000 - 25 A 141.95

    Anspruch auf vermögensrechtliche Rückübertragung eines Grundstücks; Anwendbarkeit

  • BVerwG, 22.02.1996 - 7 B 314.95

    Offene Vermögensragen: Begriff der "staatlichen Verwaltung" i.S. von § 1 Abs. 4

  • BVerwG, 20.03.1997 - 7 C 23.96

    Bestandskraft eines DDR-Verwaltungsakts (Enteignung)

  • BVerwG, 16.07.1998 - 7 C 39.97

    Entschädigungsberechtigung; Feststellung der Berechtigung, (Teil-)Anfechtung und

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