Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 02.04.2009 - DL 16 S 3290/08   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Entfernung eines Polizeibeamten mit Vorgesetztenstellung aus dem Dienst wegen des Besitzes kinderpornografischer Schriften und wegen deren Weitergabe an Dritte

  • Justiz Baden-Württemberg

    Entfernung eines Polizeibeamten mit Vorgesetztenstellung aus dem Dienst wegen des Besitzes kinderpornografischer Schriften und wegen deren Weitergabe an Dritte

  • Landesrecht Baden-Württemberg

    § 71 Abs 1 BG BW, § 73 S 3 BG BW, § 95 Abs 1 BG BW, § 11 DO BW, § 75 DO BW, § 84 Abs 2 DO BW, § 21 StGB, § 184b Abs 2 StGB, § 184b Abs 4 S 2 StGB
    Entfernung eines Polizeibeamten mit Vorgesetztenstellung aus dem Dienst wegen des Besitzes kinderpornografischer Schriften und wegen deren Weitergabe an Dritte

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  • VD-BW Rechts- und Vorschriftendienst(Abodienst, kostenloser Testzugang, Einzelerwerb möglich, Leitsatz frei) (Volltext und Leitsatz)

    Disziplinarrecht (Beamte und Richter): Entfernung aus dem Dienst; Regelmaßnahme; Besitz kinderpornografischer Schriften; Weitergabe kinderpornografischer Schriften; Polizeibeamter mit Vorgesetztenstellung; Ansehensverlust; Vertrauensverlust; Milderungsgrund; Überwindung einer negativen Lebensphase; Erheblich verminderte Schuldfähigkeit; Unterhaltsbeitrag

  • kohlhammer.de
  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Entfernung aus dem Dienst; Regelmaßnahme; Besitz kinderpornografischer Schriften; Weitergabe kinderpornografischer Schriften; Polizeibeamter mit Vorgesetztenstellung; Ansehensverlust; Vertrauensverlust; Milderungsgrund; Überwindung einer negativen Lebensphase; Erheblich verminderte Schuldfähigkeit; Unterhaltsbeitrag; Abänderbarkeit im Berufungsverfahren

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Disziplinarrecht (Beamte und Richter): Entfernung aus dem Dienst; Regelmaßnahme; Besitz kinderpornografischer Schriften; Weitergabe kinderpornografischer Schriften; Polizeibeamter mit Vorgesetztenstellung; Ansehensverlust; Vertrauensverlust; Milderungsgrund; Überwindung einer negativen Lebensphase; Erheblich verminderte Schuldfähigkeit; Unterhaltsbeitrag; Abänderbarkeit im Berufungsverfahren

Verfahrensgang

  • VG Stuttgart, 20.10.2008 - DL 20 K 1390/08
  • VGH Baden-Württemberg, 02.04.2009 - DL 16 S 3290/08

Zeitschriftenfundstellen

  • DÖV 2009, 682



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Wird zitiert von ... (12)  

  • VGH Baden-Württemberg, 30.07.2009 - DB 16 S 2045/08  

    Entfernung eines Zollbeamten aus dem Dienst bei erheblich verminderter

    Bei der dazu gebotenen Würdigung der weiteren Begebenheiten des Einzelfalls (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.05.2008 und Beschluss vom 27.10.2008, jew. a.a.O.; Urteil des Senats vom 02.04.2009 - DL 16 S 3290/08 -, juris) kommt der Senat hier zu dem Schluss, dass der Beklagte auch bei Berücksichtigung der erheblich geminderten Schuldfähigkeit mit dem ihr zukommenden Gewicht im Zolldienst untragbar ist.

    Denn eine prognostische Gesamtwürdigung, ob der Beamte auch künftig in erheblicher Weise gegen Dienstpflichten verstoßen wird, ist dann nicht mehr anzustellen, wenn die durch das Fehlverhalten des Beamten herbeigeführte Schädigung des Ansehens des Berufsbeamtentums auch bei einer Fortsetzung des Beamtenverhältnisses nicht wieder gutzumachen ist (vgl. ebenfalls BVerwG, Urteile vom 29.05.2008 und vom 03.05.2007, a.a.O.; vgl. auch Urteile des Senats vom 18.06.2009 - DL 16 S 71/09 -, juris und vom 02.04.2009, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.06.2009 - DL 16 S 71/09  

    Entfernung eines Lehrers aus dem Dienst wegen Verschaffung und Besitz

    Ein Beamter, der in dieser Weise versagt, beweist erhebliche Persönlichkeitsmängel mit der Folge einer nachhaltigen Ansehensschädigung oder gar des völligen Ansehensverlustes, weil er das Vertrauen, das der Dienstherr in seine Zuverlässigkeit und moralische Integrität setzt, in erheblichem Maße verletzt, wenn nicht sogar von Grund auf erschüttert oder zerstört hat (vgl. zum Gewicht des Pflichtenverstoßes: BVerwG, Urteil vom 06.07.2000, a.a.O.; Urteile des Disziplinarsenats vom 02.04.2009 - DL 16 S 3290/08 -, vom 14.02.2008 - DL 16 S 29/06 -, und vom 03.07.2002 - DL 17 S 24.01 -, jew. juris; Bay. VGH, Urteil vom 12.07.2006 - 16a D 05.981 -, juris; Niedersächs.

    In dem Fall, dass der Beamte - wie hier auf Grund der dargestellten besonderen Persönlichkeits- und Sozialschädlichkeit seines Verhaltens als Lehrer - durch ihm vorwerfbares schweres Fehlverhalten das Vertrauensverhältnis zu seinem Dienstherrn endgültig zerstört hat, wird sich der Verlust der Vertrauenswürdigkeit nicht durch eine nachträgliche Änderung einer früheren negativen Lebensweise rückgängig machen lassen (vgl. Urteil des Senats vom 02.04.2009, a.a.O.; Bay. VGH, Urteil vom 12.07.2006, a.a.O.; Saarl. VG, Urteil vom 27.02.2009 - 4 K 2118/07 -, juris).

  • VG Trier, 14.08.2012 - 3 K 195/12  

    Wegen Kinderpornografie Ruhegehalt aberkannt // Polizeibeamter scheitert vor

    Angesichts des erheblichen Eingriffs in die Menschenwürde der Kinder muss sich ein Polizeibeamter in dieser Hinsicht absolut rechtstreu verhalten, um seiner besonderen Verantwortung gerecht zu werden (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 2. April 2009, Az.: DL 16 S 3290/08 - juris -).

    Während in der Rechtsprechung in der Vergangenheit vielfach die Ansicht vertreten wurde, dass beim Besitz kinderpornografischer Schriften für bestimmte Gruppen von Beamten und Angehörigen des öffentlichen Dienstes davon auszugehen ist, dass in diesen Fällen die Entfernung aus dem Dienst als Regelmaßnahme anzusehen ist, von der nur in Ausnahmefällen abgesehen werden kann (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 2. April 2009, Az.: DL 16 S 3290/08 m.w.N. aus der Rechtsprechung), hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 19. August 2010 (Az.: 2 C 5/10 a.a.O., Beschluss vom 25. Mai 2012, Az.: 2 B 133/11, NVwZ-RR 2012, 607) grundlegend ausgeführt, dass anders als beim sexuellen Missbrauch eines Kindes (§ 176 Abs. 1 StGB) beim Besitz kinderpornografischer Schriften eine Regeleinstufung nicht angezeigt ist, weil die Variationsbreite der jeweiligen Schwere der außerdienstlichen Verfehlungen zu groß ist.

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  • OVG Sachsen, 31.03.2010 - D 6 A 268/09  

    Bindung des Gerichts an die Anträge der Beteiligten bei der Entscheidung über die

    Der Konsument von Kinderpornografie hat aber eine mittelbare Verantwortlichkeit für den sexuellen Missbrauch von Kindern, da durch den Konsum ein Markt für Kinderpornografie geschaffen und die Produktion weiterer kinderpornografischer Darstellungen angeregt wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 6.7.2000 - 2 WD 9.00 - sowie VGH BW, Urt. v. 2.4.2009 - DL 16 S 3290/08 -, jeweils juris).Hiervon ausgehend hält die Rechtsprechung der Disziplinargerichte bei Lehrern und Beamten mit Vorgesetztenfunktion regelmäßig die Entfernung aus dem Dienst für erforderlich, sofern nicht durchgreifende Milderungsgründe vorliegen.

    Bei anderen Beamten ist regelmäßig mindestens die Degradierung erforderlich, im Übrigen aber eine Abwägung im Einzelfall vorzunehmen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 18.1.2008 - 2 BvR 313/07 - BVerwG, Urt. v. 6.7.2000 - 2 WB 9.00 -, Urt. v. 8.11.2001 - 2 WD 29.01 - VGH BW, Urt. v. 18.6.2009 - DL 16 S 71/09 - sowie Urt. v. 2.4.2009 - DL 16 S 3290/08 - sowie Urt. v. 14.2.2008 - DL 16 S 29/06 -; BayVGH, Urt. v. 11.7.2007 - 16a D 06.1183 - jeweils juris).

  • VGH Bayern, 15.07.2009 - 16a D 07.2692  

    Zur Bemessung der angemessenen Disziplinarmaßnahme für einen Beamten in

    Dies entspricht ständiger Rechtsprechung, die insbesondere vom 2. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts für die disziplinarische Ahndung von durch Soldaten begangene Dienstvergehen entwickelt worden ist (vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 6.7.2000, Az. 2 WD 9/00, NJW 2001, 240.; vom 8.11.2001 Az. 2 WD 29/01, NVwZ 2002, 1378; vom 11.2.2003, Az. 2 WD 35/02, NVwZ-RR 2003, 573; vom 17.2.2004, Az. 2 WD 15/03, NVwZ-RR 2006, 553) und die der erkennende Senat ebenfalls in ständiger Rechtsprechung auf die disziplinarrechtliche Beurteilung entsprechender Dienstvergehen von Beamten überträgt (dazu auch: VGH BW, Urteile vom 3.7.2002, Az. DL 17 S 24/01; vom 14.2.2008, Az. DL l16 S 29/06; vom 2.4.2009, Az. DL 16 S 3290/08 - jeweils Juris - NdsOVG, Urteil vom 18.11.2004, Az. 3 LD 1/03, NVwZ 2005, 350/351).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.08.2011 - DL 13 S 583/11  

    Besitz kinderpornografischer Dateien durch Lehrer; Disziplinarmaß

    Er ist aber genauso wie der Produzent kinderpornografischer Schriften für die mit der Herstellung von Kinderpornografie zwangsläufig verbundenen gravierenden Verletzungen an Leib und Seele der hierbei missbrauchten Kinder verantwortlich (vgl. zum Gewicht des Pflichtenverstoßes: Urteile des Disziplinarsenats vom 18.06.2009, a.a.O., vom 02.04.2009 - DL 16 S 3290/08 -, vom 14.02.2008 - DL 16 S 29/06 -, und vom 03.07.2002 - DL 17 S 24.01 -, jew. juris; Bay. VGH, Urteil vom 12.07.2006 - 16a D 05.981 -, juris; Niedersächs.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.06.2012 - DL 13 S 155/12  

    Disziplinarrecht - Entfernung eines Lehrers aus dem Dienst - Besitz

    Er ist aber ebenfalls für die mit der Herstellung von Kinderpornographie zwangsläufig verbundenen gravierenden Verletzungen an Leib und Seele der hierbei missbrauchten Kinder verantwortlich (vgl. zum Gewicht des Pflichtenverstoßes: Urteile des Disziplinarsenats vom 24.08.2011, vom 18.06.2009 - DL 16 S 71/09 -, juris a.a.O., vom 02.04.2009 - DL 16 S 3290/08 -, vom 14.02.2008 - DL 16 S 29/06 -, und vom 03.07.2002 - DL 17 S 24/01 -, jew. juris; Bay. VGH, Urteil vom 12.07.2006 - 16a D 05.981 -, juris; Niedersächs.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.01.2012 - DB 13 S 316/11  

    Dienstvergehen eines Postbeamten während einer Suchterkrankung - Voraussetzungen

    Ein solcher Fall unterscheidet sich von den vom Senat entschiedenen Fällen des Besitzes kinderpornografischer Schriften durch Lehrer oder Polizisten (vgl. Urteile vom 24.08.2011 - DL 13 S 583/11 -, juris, vom 04.03.2010 - DL 16 S 2193/09 -, vom 18.06.2009 - DL 16 S 71/09 -, juris und vom 02.04.2009 - DL 16 S 3290/08 -, juris), in denen der Senat davon ausgegangen ist, dass der bereits eingetretene unwiederbringliche Verlust des Vertrauens in die pflichtgemäße Amtsführung auf Grund des Verschaffens und Besitzes kinderpornografischen Materials, das nach Abwägung aller be- und entlastenden Umstände als schweres Dienstvergehen zu qualifizieren ist, nicht durch die nachträgliche Änderung einer früheren negativen Lebensphase oder durch eine Therapie, die zum Ausschluss einer Wiederholungsgefahr aufgenommen wurde, rückgängig gemacht werden kann.
  • VGH Bayern, 02.12.2009 - 16a D 08.509  

    Ministerialrat (BesGr. A 16); außerdienstlicher Besitz kinderpornografischer

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung, wie sie insbesondere der 2. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts für die disziplinarische Ahndung von durch Soldaten begangene Dienstvergehen entwickelt hat (vgl. etwa BVerwG vom 6.7.2000 BVerwGE 111, 291; vom 8.11.2001 NVwZ 2002, 1378; vom 11.2.2003 NVwZ-RR 2003, 573; vom 27.8.2003 NVwZ 2004, 625; vom 17.2.2004 NVwZ-RR 2006, 553), und die der erkennende Senat - ebenfalls in ständiger Rechtsprechung - auf die disziplinarrechtliche Beurteilung entsprechender Dienstvergehen von Beamten überträgt (vgl. ferner VGH BW vom 3.7.2002 Az. DL 17 S 24/01; vom 14.2.2008 Az. DL 16 S 29/06; vom 2.4.2009, Az. DL 16 S 3290/08 - jeweils Juris - NdsOVG vom 18.11.2004 NVwZ 2005, 350).
  • VGH Bayern, 28.04.2010 - 16a D 08.2928  

    Lehrer; Besitz von elf kinderpornografischen Dateien; Löschung dieser Dateien vor

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung, wie sie insbesondere der 2. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts für die disziplinarische Ahndung von durch Soldaten begangene Dienstvergehen entwickelt hat (vgl. etwa BVerwG vom 6.7.2000 BVerwGE 111, 291; vom 8.11.2001 NVwZ 2002, 1378; vom 11.2.2003 NVwZ-RR 2003, 573; vom 27.8.2003 NVwZ 2004, 625; vom 17.2.2004 NVwZ-RR 2006, 553), und die der erkennende Senat - ebenfalls in ständiger Rechtsprechung - auf die disziplinarrechtliche Beurteilung entsprechender Dienstvergehen von Beamten überträgt (vgl. ferner VGH BW vom 3.7.2002 Az. DL 17 S 24/01 ; vom 14.2.2008 Az. DL 16 S 29/06 ; vom 2.4.2009 Az. DL 16 S 3290/08 ; NdsOVG vom 18.11.2004 NVwZ 2005, 350).
  • VGH Bayern, 17.11.2011 - 16a D 10.2504  

    Herunterladen von kinderpornographischen Videos aus dem Internet sowohl im Dienst

  • VGH Bayern, 14.10.2009 - 16b D 08.3009  

    Disziplinarrecht; Bundesbahnbeamter (Lokomotivführer); Besitz

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