Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 02.09.2009 - 3 S 1773/07   

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Bindende Berufungszulassung durch Einzelrichter; Unzulässigkeit von Baulasten mit "bebauungsplanersetzender" Wirkung

  • Justiz Baden-Württemberg

    Bindende Berufungszulassung durch Einzelrichter; Unzulässigkeit von Baulasten mit "bebauungsplanersetzender" Wirkung

  • Landesrecht Baden-Württemberg

    Art 74 Nr 18 GG, § 6 Abs 1 VwGO, § 124a Abs 1 VwGO, § 1 Abs 3 S 1 BauGB, § 71 BauO BW, § 72 BauO BW
    Bindende Berufungszulassung durch Einzelrichter; Unzulässigkeit von Baulasten mit "bebauungsplanersetzender" Wirkung

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  • VD-BW Rechts- und Vorschriftendienst(Abodienst, kostenloser Testzugang, Einzelerwerb möglich, Leitsatz frei) (Volltext und Leitsatz)

    Rechtsmittel, Rücknahme Rechtsmittel, Zulassungsantrag; Nutzungsuntersagung; Baulast; Bauleitplanung: Berufungszulassung; Einzelrichtiger; Fehlerhafter Zulassungsgrund; Bindungswirkung; Baulast; Auslegung; Zulässiger Inhalt; Baurechtliche Bedeutsamkeit; Vorhabenzusammenhang; Zusammenhang mit Aufsichtsfunktion der Baurechtsbehörde; Abgrenzung zum Bauplanungsrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bindung des Verwaltungsgerichtshofs an eine entgegen § 124a Abs. 1 S. 1 Verwaltungsgerichtsordnung ( VwGO ) auf den Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO gestützten Berufungszulassung durch den Einzelrichter; Auslegung einer Baulast; Unwirksamkeit von Baulasten über den Verzicht auf die zulässige Einzelhandelsnutzung in mehreren Geschäftsgebäuden eines gewerblich geprägten Gebiets mit dem Ziel der Vermeidung einer sonst erforderlichen Bebauungsplanänderung wegen Konflikten mit einem Innenstadtkonzept

  • rechtsportal.de

    Bindung des Verwaltungsgerichtshofs an eine entgegen § 124a Abs. 1 S. 1 Verwaltungsgerichtsordnung ( VwGO ) auf den Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO gestützten Berufungszulassung durch den Einzelrichter; Auslegung einer Baulast; Unwirksamkeit von Baulasten über den Verzicht auf die zulässige Einzelhandelsnutzung in mehreren Geschäftsgebäuden eines gewerblich geprägten Gebiets mit dem Ziel der Vermeidung einer sonst erforderlichen Bebauungsplanänderung wegen Konflikten mit einem Innenstadtkonzept

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Öffentliches Baurecht - Planungsrechtliche Auswirkungen der Baulast

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Berufungszulassung; Einzelrichtiger; Fehlerhafter Zulassungsgrund; Bindungswirkung; Baulast; Auslegung; Zulässiger Inhalt; Baurechtliche Bedeutsamkeit; Vorhabenzusammenhang; Zusammenhang mit Aufsichtsfunktion der Baurechtsbehörde; Abgrenzung zum Bauplanungsrecht; Verzicht auf Einzelhandelsnutzung

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Baulasten mit "bebauungsplanersetzender" Wirkung zur Umgehung der Öffentlichkeitsbeteiligung sind unwirksam

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • ESVGH 60, 186
  • ESVGH 60, 76
  • VBlBW 2010, 41
  • DÖV 2009, 1010
  • BauR 2010, 753



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Wird zitiert von ... (4)  

  • OVG Niedersachsen, 10.11.2009 - 1 LB 45/08  

    Abwehr an Schweinemastbetrieb heranrückende Wohnbebauung

    Baulasten wie die in Nr. 7 vorgesehene - die wohl auf § 93 Abs. 2 NBauO gestützt werden soll, wie die Verwendung des Begriffs "Bauvermerk" nahe legt (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 2.9.2009 - 3 S 1773/07 -, juris) - sind für sich genommen schon kein geeignetes Instrument, um eigentlich unzumutbare Immissionen als erträglich erscheinen zu lassen.
  • OVG Niedersachsen, 08.03.2012 - 12 LB 244/10  

    Kein Vertrag über "Feinsteuerung" der Windenergienutzung

    Entsprechende Verträge wären mit der Ausgestaltung des Rechts der Bauleitplanung unvereinbar vor allem in Bezug auf das Abwägungsgebot, die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange und den Satzungscharakter des Bebauungsplans, der Dritten Rechtsschutzmöglichkeiten sichert (BGH, Urteil vom 7.2.1985 - III ZR 179/83 -, BGHZ 93, 372, juris Rdn. 24; speziell mit Blick auf die Verfolgung öffentlicher Zwecke mit privatrechtlichen Mitteln; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.12.2007 - 2 A 3.07 -, BauR 2008, 1089, 1092; Nds. OVG, Beschluss vom 4.1.2011 - 1 MN 130/10 -, BauR 2011, 805, juris Rdn. 78 f.; Krautzberger, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, Kommentar, 10. Aufl., 2007, § 1 Rdn. 18; Söfker, in: Ernst-Zinkahn-Bielenberg, BauGB, Kommentar, Band 1, Stand: Sept. 2011, § 1 Rdn. 18; zur Unzulässigkeit von Baulasten mit "bebauungsplanersetzender" Wirkung VGH Bad.-Württ., Urteil vom 2.9.2009 - 3 S 1773/07 -, BauR 2010, 753, juris Rdn. 47 ff.; s. auch BayVGH, Urteil vom 11.4.1990 - 1 B 85 A.1480 -, NVwZ 1990, 979, juris Rdn. 53).

    Gegen die Zulässigkeit der hier getroffenen vertraglichen Regelung spricht weiter die fehlende Konfliktbewältigung (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 23.1.2002 - 4 BN 3.02 -, NVwZ-RR 2002, 329, juris Rdn. 7; Beschluss vom 18.5.1994 - 4 NB 15.94 -, BauR 1994, 485, juris Rdn. 15; Nds. OVG, Urteil vom 12.1.2011 - 1 KN 28/10 -, NdsVBl 2011, 245, juris Rdn. 222 f.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 2.9.2009 - 3 S 1773/07 -, BauR 2010, 753, juris Rdn. 47 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.05.2010 - 3 S 2099/08  

    Kein passiver Lärmschutz im Bebauungsplan

    Offen bleiben kann insbesondere, ob das Freizeitlärmproblem in zulässiger Weise durch Übernahme einer Baulast durch die Eigentümerin des südlich des Plangebiets gelegenen Grundstücks Flst.-Nr. XXXXXX gelöst werden konnte, mit der sie darauf verzichtet, die auf ihrem Grundstück bauplanungsrechtlich festgesetzte private Tennisanlage zu errichten (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 12.11.1987 - 4 B 216.87 -, Buchholz 406.17 BauordnungsR Nr. 24; Beschluss vom 02.12.2009 - 4 B 74.09 -, BauR 2010, 742; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 02.09.2009 - 3 S 1773/07 -, VBlBW 2010, 41).
  • OLG Hamm, 05.03.2010 - 11 U 115/09  

    Amtshaftung wegen unrichtiger Auskunft über die gesicherte Erschließung eines

    Denn davon geht die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung (BVerwG NVwZ 1986, S. 646; BVerwG NVwZ 1994, S. 281/282; BVerwG NVwZ-RR 2002, S. 770) und Literatur (Roeser, in: Berliner Kommentar zum BauGB, Stand 2008, § 30 Rnr. 12; Dürr, in: Brügelmann, BauGB, Stand 2009, § 30 Rnr. 15d; Söfker, in: Ernst/Zinkahn, BauGB, Stand 2009, § 30 Rnr. 40; Löhr, in: Battis/Krautzberger, BauGB 11. Aufl. 2009, § 30 Rnr. 14f) einhellig aus und nimmt überdies bei einer den Festsetzungen des Bebauungsplanes inhaltlich widersprechenden Baulast deren Unwirksamkeit an (VGH Baden-Württemberg, Urt. 3 S 1773/07 v. 2.9.2009).
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