Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 03.02.2011 - NC 9 S 124/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Streitwertfestsetzung bei Gerichtsverfahren betreffend die Zulassung zum Studium innerhalb und außerhalb der festgesetzten Kapazität
- Justiz Baden-Württemberg
Streitwertfestsetzung bei Gerichtsverfahren betreffend die Zulassung zum Studium innerhalb und außerhalb der festgesetzten Kapazität
- Landesrecht Baden-Württemberg
Streitwertfestsetzung bei Gerichtsverfahren betreffend die Zulassung zum Studium innerhalb und außerhalb der festgesetzten Kapazität
- kohlhammer.de
Zulassung zum Studium Bachelor-Betriebswirtschaftslehre
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unterschiedliche Verfahrensgegenstände und Streitgegenstände bei den Begehren um eine Hochschulzulassung innerhalb und außerhalb der festgesetzten Zulassungszahl; Zusammenrechnung der Streitwerte bei Richtung der Ansprüche auf ein wirtschaftlich identisches Interesse
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 29.09.2010 - NC 7 K 1590/10
- VGH Baden-Württemberg, 03.02.2011 - NC 9 S 124/11
Zeitschriftenfundstellen
- ESVGH 61, 254
- NVwZ-RR 2011, 342
- DÖV 2011, 496
Wird zitiert von ... (13)
- VG Hannover, 26.11.2012 - 8 C 6144/12
Zugang zum Masterstudiengang Wirtschaftswissenschaften
Diese Begehren sind auf ein wirtschaftlich identisches Interesse gerichtet, weil der Antragsteller nur einen Studienplatz in einem Masterstudiengang erhalten will und auch nur kann (VGH Mannheim, Beschl. v. 24.01.2012 - NC 9 S 3310/11 -, Beschl. v. 03.02.2011 - NC 9 S 124/11 -, OVG Bautzen, Beschl. v. 06.03.2009 - NC 2 E 107/08 - zit. nach juris). - VGH Baden-Württemberg, 09.08.2011 - 9 S 1687/11
Vorläufige Zulassung zum Master-Studiengang Architektur an Hochschule für Technik …
Die Festsetzung des Streitwerts für das Beschwerdeverfahren folgt aus §§ 47 Abs. 1 Satz 1, 53 Abs. 2 Nr. 1 und 52 Abs. 1 GKG unter Berücksichtigung der Nr. 18.1 des Streitwertkatalogs der Verwaltungsgerichtsbarkeit (NVwZ 2004, 1327) und der - jedenfalls zeitweiligen - Vorwegnahme der Hauptsache (vgl. Senatsbeschluss vom 03.02.2011 - NC 9 S 124/11 -). - VGH Baden-Württemberg, 24.01.2012 - 9 S 3310/11
Vorläufige Zulassung zum Masterstudiengang; Vergabepraxis; Ausschlussfrist
Eine Addition der Streitwerte im Hinblick auf die Tatsache, dass es sich bei den Begehren um eine Hochschulzulassung innerhalb und außerhalb der festgesetzten Zulassungszahl um verschiedene Verfahrens- und Streitgegenstände handelt, findet im Hinblick auf die wirtschaftliche Identität der Begehren nicht statt (vgl. Senatsbeschluss vom 03.02.2011 - NC 9 S 124/11 -).
- VG München, 18.01.2012 - M 3 E Z 11.10346
Zulassung zum Studium Zahnmedizin - 1. Fachsemester - im Wintersemester 2011/2012 …
Dabei blieb unberücksichtigt, ob der Studienplatz im Wege der innerkapazitären Zulassung, durch Aufdeckung und Vergabe eines weiteren Platzes außerhalb der festgesetzten Zulassungszahl oder auf beiden Wegen beantragt wurde, weil es für das Interesse des Antragstellers ohne Belang ist, auf welche Weise sich der begehrte Studienplatz ergibt; wirtschaftlich sind die Ansprüche identisch (Änderung der bisherigen Rechtsprechung der Kammer; vgl. VGH BW vom 3.2.2011 NC 9 S 124/11). - VG München, 04.07.2012 - M 3 E Z 12.10008
Zulassung zum Studium Zahnmedizin- 1. Fachsemester - im Sommersemester 2012 an …
Dabei blieb unberücksichtigt, ob der Studienplatz im Wege der innerkapazitären Zulassung, durch Aufdeckung und Vergabe eines weiteren Platzes außerhalb der festgesetzten Zulassungszahl oder auf beiden Wegen beantragt wurde, weil es für das Interesse des Antragstellers ohne Belang ist, auf welche Weise sich der begehrte Studienplatz ergibt; wirtschaftlich sind die Ansprüche identisch (Änderung der bisherigen Rechtsprechung der Kammer; vgl. VGH BW vom 3.2.2011 NC 9 S 124/11). - VG München, 16.02.2012 - M 3 E C 11.10887
Tiermedizin; 1. Fachsemester; Wintersemester 2011/2012; Berechnung des …
Dabei blieb unberücksichtigt, ob der Studienplatz im Wege der innerkapazitären Zulassung, durch Aufdeckung und Vergabe eines weiteren Platzes außerhalb der festgesetzten Zulassungszahl oder auf beiden Wegen beantragt wurde, weil es für das Interesse des Antragstellers ohne Belang ist, auf welche Weise sich der begehrte Studienplatz ergibt; wirtschaftlich sind die Ansprüche identisch (Änderung der bisherigen Rechtsprechung, vgl. VGH BW vom 3.2.2011, Az. NC 9 S 124/11). - VG München, 26.03.2012 - M 3 E 11.3934
Tiermedizin; Wintersemester 2011/12; Antrag auf Zulassung in das 3., hilfsweise …
Dabei blieb unberücksichtigt, ob der Studienplatz im Wege der innerkapazitären Zulassung, durch Aufdeckung und Vergabe eines weiteren Platzes außerhalb der festgesetzten Zulassungszahl oder auf beiden Wegen beantragt wurde, weil es für das Interesse des Antragstellers ohne Belang ist, auf welche Weise sich der begehrte Studienplatz ergibt; wirtschaftlich sind die Ansprüche identisch (Änderung der bisherigen Rechtsprechung, vgl. VGH BW vom 3.2.2011, Az. NC 9 S 124/11). - VG München, 26.03.2012 - M 3 E 11.4684
Tiermedizin; Wintersemester 2011/12; Antrag auf Zulassung in das 5., hilfsweise …
Dabei blieb unberücksichtigt, ob der Studienplatz im Wege der innerkapazitären Zulassung, durch Aufdeckung und Vergabe eines weiteren Platzes außerhalb der festgesetzten Zulassungszahl oder auf beiden Wegen beantragt wurde, weil es für das Interesse des Antragstellers ohne Belang ist, auf welche Weise sich der begehrte Studienplatz ergibt; wirtschaftlich sind die Ansprüche identisch (Änderung der bisherigen Rechtsprechung, vgl. VGH BW vom 3.2.2011, Az. NC 9 S 124/11). - VG München, 26.03.2012 - M 3 E 11.4695
Tiermedizin; Wintersemester 2011/12; Antrag auf Zulassung in das 5., hilfsweise …
Dabei blieb unberücksichtigt, ob der Studienplatz im Wege der innerkapazitären Zulassung, durch Aufdeckung und Vergabe eines weiteren Platzes außerhalb der festgesetzten Zulassungszahl oder auf beiden Wegen beantragt wurde, weil es für das Interesse des Antragstellers ohne Belang ist, auf welche Weise sich der begehrte Studienplatz ergibt; wirtschaftlich sind die Ansprüche identisch (Änderung der bisherigen Rechtsprechung, vgl. VGH BW vom 3.2.2011, Az. NC 9 S 124/11). - VGH Bayern, 21.03.2011 - 7 CE 11.10068
Zahnmedizin Erlangen-Nürnberg (Wintersemester 2010/2011); Stiftung für …
Im Falle einer Ablehnung wären ein entsprechender Eilantrag und eine Klage gegen die hierfür im zentralen Vergabeverfahren passivlegitimierte Stiftung beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (§ 52 Nr. 3 Sätze 4 und 5 VwGO) einzureichen (vgl. auch VG Gelsenkirchen vom 7.10.2010 Az. 6z L 917/10 ; VGH BW vom 29.10.2009 Az. 9 S 1611/09 RdNr. 49 und vom 3.2.2011 Az. NC 9 S 124/11 RdNr. 6) und nicht gegen die jeweilige Universität oder den Freistaat Bayern zu richten. - VGH Bayern, 21.03.2011 - 7 CE 10.10401
Zahnmedizin Regensburg (Wintersemester 2010/2011); Stiftung für …
- VGH Baden-W�rttemberg, 24.01.2012 - 9 S 3310/11
- OVG Sachsen, 27.02.2012 - NC 2 B 14/12
Vorläufige Zulassung zum Masterstudiengang Biologie, berufsqualifizierender …
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