Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 04.02.1992 - 10 S 278/91 |
Volltextveröffentlichungen
- Landesrecht Baden-Württemberg
Art 5 Abs 1 S 2 GG, § 73 Abs 1 Nr 2 VwGO, § 80 Abs 5 VwGO, § 116 Abs 2 VwGO, § 80a Abs 3 VwGO, § 113 Abs 1 VwGO, § 113 Abs 5 VwGO, § 116 Abs 1 VwGO, § 117 Abs 4 VwGO, § 123 VwGO, § 128 VwGO, § 130 Abs 1 Nr 2 VwGO, § 14 MedienG BW, § 16 MedienG BW, § 18 MedienG BW, § 19 MedienG BW, § 20 MedienG BW, § 22 MedienG BW, § 25 MedienG BW, § 27 MedienG BW, § 28 MedienG BW, § 31 MedienG BW, § 32 MedienG BW, § 59 MedienG BW, § 61 MedienG BW, § 66 MedienG BW, § 71 MedienG BW
Frist für Bekanntgabe des Entscheidungsinhalts eines Urteils; Medienrechtliche Konkurrentenklage: Kombinierte Anfechtungsklage und Bescheidungsklage auf Zulassung zur Veranstaltung eines regionalen UKW-Hörfunkprogramms
Kurzfassungen/Presse
- VD-BW Rechts- und Vorschriftendienst (Leitsatz)
Klageart Konkurrentenklage; maßgeblicher Zeitpunkt gerichtliche Prüfung; Auswahlentscheidung; Aufteilungsentscheidung; Inhalt Umfang; verfassungsrechtliche Vorgabe; Zulassungsanspruch; Mitwirkung Medienbeirat; Grundsatz faires Verwaltungsverfahren; Befangenheit Vorstandsmitglied; richterliche Nachprüfung; Auflage Zulassung zugunsten Dritter
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 27.06.1990 - 3 K 2596/88
- VGH Baden-Württemberg, 04.02.1992 - 10 S 278/91
Zeitschriftenfundstellen
- ESVGH 42, 185
- ZUM 1992, 562
Wird zitiert von ... (10)
- VGH Baden-Württemberg, 14.09.1993 - 10 S 437/92
Konkurrentenklage auf Zulassung zu einem privaten UKW-Hörfunkprogramm
Wie der Senat in seinem Urteil vom 4.2.1992 - 10 S 278/91 - (ESVGH 42, 185) entschieden hat, geht es bei medienrechtlichen Konkurrenzverhältnissen der hier vorliegenden Art dem klagenden, im Verwaltungsverfahren unterlegenen Bewerber sowohl um die Beseitigung der ihn belastenden Zulassung eines Mitbewerbers als auch um seine eigene Zulassung oder zumindest um eine sachgerechte Einbeziehung seiner Interessen in einem neuen Zulassungsverfahren.Da für das ausgeschriebene Hörfunkvollprogramm lediglich zwei Bewerber, nämlich die Klägerin und die Beigeladene Nr. 1, vorhanden sind, ist zusätzlich zur Anfechtungsklage ausnahmsweise eine Verpflichtungsklage zulässig; der von der Klägerin damit zum Ausdruck gebrachte Ausschließlichkeitsanspruch erscheint bei einer derart geringen Bewerberzahl nicht nach jeder rechtlichen Betrachtung ausgeschlossen (§ 42 Abs. 2 VwGO, vgl. das Senatsurteil vom 4.2.1992, a.a.O.).
Der prozessuale Umstand, daß zusätzlich zur Anfechtungsklage in Fällen der vorliegenden Art eine Bescheidungs- und gegebenenfalls Verpflichtungsklage statthaft ist, führt zu keinem weitergehenden, für die Festlegung des Beurteilungszeitpunktes allein bedeutsamen, materiellen Anspruch des im rundfunkrechtlichen Zulassungsstreit abgelehnten Bewerbers (vgl. im einzelnen das Urteil des Senats vom 4.2.1992, a.a.O., sowie OVG Bremen, Beschluß vom 2.10.1991, DVBl. 1991, 1270).
Unter den Voraussetzungen des § 18 Abs. 3 LMedienG 1987 kann die LfK anstelle einer Auswahl die Sendezeit unter den Antragstellern aufteilen oder gegebenenfalls eine Kombination zwischen einer Auswahl - und einer Aufteilungsentscheidung treffen (vgl. dazu den Senatsbeschluß vom 14.12.1988 - 10 S 2426/88 -, NJW 1990, 340 = VBlBW 1989, 211 und das Senatsurteil vom 4.2.1992, a.a.O.).
Insbesondere bedurfte es entgegen der Auffassung der Klägerin beim Erlaß des Widerspruchsbescheids nicht der Mitwirkung des Medienbeirats, da im vorliegenden Fall der Vorstand im Widerspruchsverfahren lediglich seine ursprüngliche Entscheidung bestätigt hat (vgl. das Urteil des Senats vom 4.2.1992 a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 13.12.2002 - 1 S 2480/02
Zuweisung von Übertragungskapazität - Beurteilungsspielraum
In Anbetracht der bereits beschriebenen Gefahr einer Einflussnahme auf die Rundfunkfreiheit und mit Blick auf das verfassungsrechtliche Gebot der Chancengleichheit der Bewerber im Zuweisungsverfahren (vgl. oben S. 3 sowie BVerfGE 73, 118, 191 ff.; 57, 295, 327; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.02.1992, ESVGH 42, 185, 187) sprechen - ohne dass diese Annahme mit dem Beschwerdevorbringen ernstlich erschüttert würde - gute Gründe für eine grundsätzliche Formalisierung des Auswahlverfahrens und eine weitgehende Zurückhaltung der Antragsgegnerin mit Stellungnahmen bzw. Hinweisen zu den einzelnen Zuweisungsanträgen - auch und gerade gegenüber den bisherigen Lizenzinhabern (…vgl. auch Birkert/Reiter/Scherer, a.a.O., § 21 RdNr. 10, § 20 RdNr. 9).Aus diesen Gründen steht der Antragsgegnerin ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu (ständige Rechtsprechung des beschließenden Gerichtshofs, Urteil vom 04.02.1992, ESVGH 42, 185, 192 f.;… vgl. auch LTDrucks 12/4026, S. 60;… Birkert/Reiter/Scherer, a.a.O., § 21 RdNr. 4).
Die Zuweisungsentscheidung kann daher gerichtlich grundsätzlich nur daraufhin überprüft werden, ob die Antragsgegnerin von einem unzutreffenden oder unvollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, sie die gesetzlichen Beurteilungsmaßstäbe falsch angewendet hat oder sich von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.02.1992, a.a.O.; Beschluss vom 14.12.1988, VBlBW 1989, 211, 213).
- OVG Sachsen-Anhalt, 24.09.1996 - 3 S 228/94
Presse, Rundfunk, Fernsehen - Klageart; Konkurrentenklage; maßgeblicher …
Die Zulassungs- und Ablehnungsentscheidung sind daher zwei verschiedene Ausprägungen der als Einheit zu bewertenden Auswahlentscheidung und daher auch in ihrem Bestand rechtlich miteinander verknüpft, so daß sie auch bei einer Aufhebung ein rechtlich gemeinsames Schicksal teilen [VGH Baden-Württ., Urt. v. 4.2.1992, 10 S 278/91; BayVGH, Beschl. v. 29.11.1989, BayVBl. 1990, 179 (180)].Anhaltspunkte, daß eine mögliche unsachliche Einflußnahme von Herrn B. im Ausgangsverfahren auf diese Entscheidung fortgewirkt haben könnte, bestehen nicht (siehe dazu: VGH Bad.-Württ., Urt. v. 4.2.1992, 10 S 278/91; Kopp, VwVfG , § 46 RdNr. 33).
- VGH Baden-Württemberg, 15.10.2009 - 1 S 1997/08
(vorübergehende Zuweisung einer Übertragungskapazität ohne …
Für diese komplexe Entscheidung, die sich auch am Ziel der Gewährleistung von Meinungsvielfalt zu orientieren hat, sieht § 20 Abs. 5, § 42 Abs. 2 Nr. 1 LMedienG die Zustimmung des Medienrats vor, der in seiner pluralistischen Zusammensetzung (§ 41 Abs. 1 LMedienG) eine gruppenvielfältige Kontrolle der Vorschläge des Vorstands der Beklagten garantiert (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 04.02.1992 - 10 S 278/91 -, ESVGH 42, 185 ). - VGH Baden-Württemberg, 26.01.1993 - 10 S 675/92
Anteil der sendegebietsbezogenen Sendungen am Programm eines privaten …
Auf die Erteilung der Erlaubnis besteht nach § 16 Abs. 2 LMedienG a.F. (= § 19 Abs. 2 S. 1 LMedienG n.F.) ein Rechtsanspruch, wenn die persönlichen und sachlichen Zulassungsvoraussetzungen (§§ 23, 24 LMedienG a.F.; §§ 25, 26 LMedienG n.F.) erfüllt werden (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 4.2.1992, ESVGH 42, 185, 189; Bullinger/Gödel, LMedienG Bad-Württ., § 16 RdNr. 2).Insbesondere ist die Entscheidung über den angemessenen Umfang des Lokalprogramms (anders als die Auswahlentscheidung unter konkurrierenden Bewerbern, vgl. hierzu das Senatsurt. v. 4.2.1992 a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 24.05.1994 - 10 S 451/94
Kein vorbeugender vorläufiger Rechtsschutz eines Rundfunkunternehmens gegen …
Dementsprechend hat ein (potentieller) Veranstalter nicht schon einen unmittelbar aus dem Grundgesetz herrührenden, sondern nur einen einfachgesetzlichen Zulassungsanspruch nach Maßgabe der einschlägigen Regelungen des Landesmediengesetzes (Urt. d. Senats v. 4.2.1992 - 10 S 278/91 -, ESVGH 42, 185, 187). - VG Stuttgart, 04.05.2006 - 1 K 1365/06
Ausweisung, Ausschreibung und Zuweisung von Übertragungskapazitäten an einen …
Bei der Ausschreibungsfrist handelt es sich um eine Ausschlussfrist (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 04.02.1992 - 10 S 278/91 -, ESVGH 42, 185 = ZUM 1992, 562). - OVG Sachsen-Anhalt, 19.11.1992 - 3 S 347/92
Presse, Rundfunk, Fernsehen - Konkurrentenklage; Einstweiliger Rechtsschutz; …
Danach sind die Zulassungsentscheidungen das Ergebnis eines wertenden prognostischen Beurteilungs- und Auswahlvorganges, bei welchem der Zulassungsbehörde eine Einschätzungsprärogative zukommt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 14.12.1988, VBlBW 89, 211 und Urteil vom 04.02.1992 - 10 S 278/91 - sowie OVG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 25.06.1992 - 2 B 11182/90 -). - OVG Sachsen, 24.11.1992 - 3 S 347/92
GG Art. 5 Abs. 1 S. 2; SächsPRG § 5 Abs. 1, § 10 § 29, § 32; VwGO § …
Die Zulassungsentscheidung zugunsten eines privaten Rundfunkveranstalters ist das Ergebnis eines wertenden prognostischen Beurteilungs- und Auswahlvorgangs unter den Anbietern, bei welcher der Zulassungsbehörde eine Einschätzungsprärogative zukommt, die nur beschränkt verwaltungsgerichtlicher Kontrolle zugänglich ist (vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 4.2.1992 - 10 S 278/91 - bestätigt durch BVerwG, Beschl. v. 5.6.1992 - BVerwG 7 B 81.92). - VGH Baden-Württemberg, 18.05.1993 - 10 S 853/93
Zulässigkeit der Zuteilung einer weiteren Frequenz an einen Rundfunkveranstalter …
Das geltende Recht sieht nur einen Anspruch auf chancengleiche Teilhabe bei der Vergabe im Rahmen von Ausschreibungen vor (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 4.2.1992, ESVGH 42, 185), nicht jedoch darauf, daß überhaupt eine Ausschreibung durchgeführt wird.
Sie betreiben juristische Internetseiten?